Eisverkäufer vor Gericht: Afghane soll zwei Frauen missbraucht haben

Dresden - Schwere Vorwürfe gegen einen afghanischen Eisverkäufer. Gulagha A. (40) muss sich vorm Landgericht Dresden verantworten, weil er in der Landeshauptstadt zwei Frauen vergewaltigt haben soll. Er bestreitet die Taten. Aber DNA-Spuren könnten ihn zumindest in einem Fall überführen.

Gulagha A. (40) hofft, dass er freigesprochen wird.  © Norbert Neumann

So soll Gulagha im November 2023 einer obdachlose Frau (32) am Hauptbahnhof angeboten haben, bei ihm zu duschen und zu schlafen.

Dankbar nahm die Frau die Hilfe an, ging mit ihm in seine Wohnung in Gorbitz. Sie wusch sich, zog sich wieder an und legte sich bekleidet in ein Bett.

Laut Anklage forderte Gulagha Sex, sie weigerte sich, er vergewaltigte sie. Danach lief die Frau zur Polizei und erstattete Anzeige. Doch das Opfer war wohl so verstört, dass sie die Anzeigenaufnahme abbrach und verschwand. Bis heute ist die Frau verschwunden, kann nicht als Zeugin geladen werden.

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Immerhin: Die Frau wurde per Video vernommen, welches dem Gericht vorliegt. Und die Polizei suchte freilich dennoch Gulagha auf, nahm DNA von ihm.

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Spermaspuren belasten angeklagten Afghanen Gulagha A.

Übergriff Nummer eins soll sich vor zwei Jahren in der Kamenzer Straße (Neustadt) abgespielt haben.  © Norbert Neumann

Und dabei kam heraus: Diese DNA lag bereits im Polizeicomputer vor! Spermaspuren von einer angezeigten Vergewaltigung in der Neustadt im Oktober 2022. Damals war eine Frau (35) nach einer Party kurz vor ihrer Wohnung attackiert worden.

"Ich hatte viel getrunken", so das Opfer. "Ich wollte nur noch heim. Mich sprach jemand an, ich war kaum in der Lage, mich zu wehren. Irgendwann hörte er auf und ging."

Gulagha, der im Iran lange als Eisverkäufer arbeitete, bestreitet die Taten vehement. Er erzählte, er sei seit Jahren verheiratet, das Paar habe drei Kinder, lebe in Dresden. Aber seit Sommer 2022 hätte er eine eigene Wohnung.

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"Meine Frau und ich haben uns getrennt, damit nicht noch einer von uns Selbstmord begeht", umschrieb er seine "normalen familiären Probleme". Sein Ziel sei es, wieder mit seiner Familie zusammenzuziehen. Nun hofft der Angeklagte auf einen Freispruch. Urteil folgt.

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