Eine Gefahr für sich und andere: Das passiert jetzt mit dem verurteilten Messerstecher

Dresden - Khalid O. (30) muss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Landgericht Dresden ordnete am Mittwoch die Unterbringung für den Eritreer an. Demnach ist er eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit. Der Bäckergehilfe hatte immer wieder mit Messern zugestochen, ist aber schuldunfähig.

Khalid O. (30) muss jetzt in eine psychiatrische Klinik.
Khalid O. (30) muss jetzt in eine psychiatrische Klinik.  © Steve Schuster

Wie berichtet, war Khalid im Oktober 2024 in Tötungsabsicht auf einen Libyer (34) in dessen Wohnung in der Sanddornstraße losgegangen. Die Männer hatten sich zum Dealen getroffen, zuvor beschimpft. Mehrfach stach Khalid auf das Opfer ein, das notoperiert werden musste. Nur Stunden zuvor hatte Khalid einem anderen Bekannten ein Handy mit vorgehaltenem Messer geraubt.

Nicht der erste Vorfall: Bereits 2020 musste Khalid (konnte damals wegen fehlender Papier nicht abgeschoben werden) für vier Jahre in Haft, weil er am Amalie-Dietrich-Platz regelrecht Amok gelaufen war, mehrere Bekannte mit dem Messer verletzte.

Schon 2020 stand er massiv unter Drogen, sollte zum Entzug. Doch den brach er ab. Stattdessen spielten sich später im Knast bizarre Szenen ab: Die Überwachungskamera zeigte, wie Khalid versuchte, sich unterm Zaun durchzubuddeln.

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Als Wachpersonal eingriff, setzte es Tritte und Schläge. Dafür gab es einen Monat Haft extra.

Im Juni aus der Haft, im Oktober die nächste Messerattacke

Im Oktober 2024 ging Khalid O. in Tötungsabsicht auf einen Libyer (34) in dessen Wohnung in der Sanddornstraße los.
Im Oktober 2024 ging Khalid O. in Tötungsabsicht auf einen Libyer (34) in dessen Wohnung in der Sanddornstraße los.  © xcitepress/xcitepress/Benedict Bartsch

Im Juni 2024 kam der Bäckereihelfer aus der Haft, im Oktober passierte die neuerliche Messerattacke. Seither ist er in Arnsdorf untergebracht. Nun war Prozess wegen versuchten Totschlags.

Allerdings ging es nicht um Haft, sondern um eine Unterbringung, denn laut Gutachter leidet der Angeklagte an paranoider Schizophrenie.

Khalid, der sich selbst nicht für krank hält, sagte: "Ich habe nicht gestochen." Er hatte den Eindruck, die anderen wollten ihn nur in den Knast bringen. Er hätte nicht mal so ein Messer (zwölf Zentimeter lange Klinge). Zahlreiche Zeugen, Spuren und Fakten sprachen aber eine ganz andere Sprache und das Gericht war überzeugt: Khalid ist zwar der Täter, aber nicht schuldfähig.

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Zudem warnte der Gutachter, dass ohne jede Behandlung "weitere massive Straftaten in hoher Frequenz" von Khalid zu erwarten sind. Nun wurde er dauerhaft eingewiesen.

Titelfoto: Fotomontage: Steve Schuster//xcitepress/xcitepress/Benedict Bartsch

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