Einbrecher hält echte Rolex für falsch - und wirft sie in den Müll

Dresden - Als Handwerker verkleidet raubte ein Trio am helllichten Tag einen Lommatzscher (50) zu Hause aus. Die Folgen fürs Opfer wurden beim Prozess am Landgericht Dresden deutlich: Der Laborant ist bis heute traumatisiert. Über die strafrechtlichen Folgen für die Täter ist sich die Justiz dagegen massiv uneinig.

Artur B. (22) gehörte das Tatauto.
Artur B. (22) gehörte das Tatauto.  © Peter Schulze

Wie berichtet, klingelten Kevin G. (26), Artur B. (22) und Daniel S. (20) im April 2024 bei ihrem Opfer, malträtierten den Mann mit Pfefferspray, Schlägen und Tritten, fesselten ihn.

Per Vorschlaghammer zertrümmerten sie die Einrichtung auf der Suche nach Bargeld, nahmen Schmuck und Uhren im Wert von 47.000 Euro mit.

Die Beute teilte der Trupp untereinander auf, verscherbelte den Schmuck. Eine Uhr behielt ein Räuber, weil er nicht wusste, wie er sie verkaufen soll.

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Eine weitere Luxusuhr, eine Rolex Explorer, behielt Kevin. "Aber das war eine Fälschung. Ich habe sie in den Müll geworfen", so der Angeklagte. Laut Opfer aber war das sehr wohl ein Original mit dazugehörigen Papieren.

Daniel S. (20) gestand, Pfefferspray eingesetzt zu haben.
Daniel S. (20) gestand, Pfefferspray eingesetzt zu haben.  © Peter Schulze

Gericht geht von "minderschwerem Fall" aus

Kevin G. (26) warf eine erbeutete Rolex später in den Müll. Er hielt die Luxusuhr für eine Fälschung - was sie nicht war.
Kevin G. (26) warf eine erbeutete Rolex später in den Müll. Er hielt die Luxusuhr für eine Fälschung - was sie nicht war.  © Peter Schulze

Angeblich bekam Kevin den Auftrag von einem Dealer.

"Mir wurde gesagt, der Mann hätte 30.000 Euro Schulden. Aber das war wohl 'ne Lüge", so der Produktionshelfer, der auch einen Namen nannte.

Bloß: Dieser "Hintermann" ist verstorben, das Opfer kannte ihn nicht, hatte nirgends Schulden und die Polizei konnte dazu nichts ermitteln.

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Während Anklage und Anwältin des Opfers keinen Grund für Strafmilderung sahen, ging das Gericht im Urteil von einem "minderschweren Fall" aus. Immerhin hätten die Täter gestanden, Reue gezeigt, waren nicht vorbestraft und zahlen je 20.000 Euro ans Opfer.

Artur und Daniel bekamen je zwei Jahre auf Bewährung. Kevin muss vier Jahre hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen bereits Revision ein, damit der BGH sich erneut mit dem Fall beschäftigt.

Titelfoto: Peter Schulze

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