Dresdnerin soll mehrere Hunde unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten haben
Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine 39-jährige Frau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 31 Fällen.
Der Dresdnerin wird zu Last gelegt, in einer Wohnung in Glashütte Hunde - vor allem der Rasse Bolonka Zwetna - zum Zwecke des späteren Verkaufs gezüchtet zu haben, ohne dafür im Besitz einer erforderlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz zu sein.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stellten die zuständigen Amtstierärzte am 29. September 2022 insgesamt 31 Hunde fest, die über einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden.
Die Tiere waren in einem unzureichenden Pflege- und Ernährungszustand, hatten kein oder nur stark verunreinigtes Trinkwasser und zudem weder Platz noch ausreichend Auslauf.
Über mehrere Stunden soll die 39-Jährige die Vierbeiner in viel zu kleinen Tierboxen untergebracht und einigen von ihnen sogar einen Maulkorb oder eine Maulschlinge angelegt haben, um das Bellen zu verhindern.
Dadurch litten die Hunde unter erheblichen Schmerzen und waren teilweise erkrankt, was die Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Die Frau ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Laut Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft soll ihr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung aufgebrummt und die Tier-Haltung für drei Jahre verboten werden.
Titelfoto: Montage: Staatsanwaltschaft Dresden (4)