Dresdner Verwaltungsgericht bestätigt Polizei-Beschluss: Impf-Denkmal im Erzgebirge soll weg!
Dresden - Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag bestätigt, dass das umstrittene Impf-Denkmal im Erzgebirge, errichtet von der rechten Kleinpartei "Freie Sachsen", beseitigt werden muss.
Bereits nachdem der "Gedenkstein" am 29. April an der Georgenfelder Straße in Zinnwald errichtet wurde, stellte die Polizei wenige Tage später, am 3. Mai, bereits ein Ultimatum, die Inschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Experiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" zu verhüllen.
Als der Stein am 8. Mai nach kurzem Hin und Her vor dem Verwaltungsgericht schließlich offiziell entfernt werden sollte, hatte die Antifa das "Denkmal" in der Nacht zuvor bereits mit roter Farbe beschmiert. Durch die Ermittlungen wurde der Abriss nochmals verschoben.
Am heutigen Dienstag teilte das Dresdner Verwaltungsgericht schließlich mit, dass es die "polizeiliche Verfügung zur Beseitigung des Gedenksteins" bestätigt habe.
Als Grund für diesen Entschluss nannte das Gericht, dass durch die den Staat verunglimpfende Inschrift "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bestehe.
"Angesichts der aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen und -impfungen nicht erkrankten bzw. verstorbenen Personen den angeblichen Opfern eines 'Impfexperiments' und von 'Zwangsmaßnahmen' in Form eines Grabsteins zu gedenken, verhöhne zugleich auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Corona-Pandemie", erklärte das Gericht.
Binnen zwei Wochen können die Beteiligten vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen.
Titelfoto: Screenshot/Telegram/@freiesachsen