Dresdner AfD vor Gericht: Üble Wahlwerbung auf Kosten von "Mission Lifeline"

Dresden - Ging diese Wahlwerbung zu weit? Zur Oberbürgermeisterwahl schoss sich die Dresdner AfD nicht nur auf die Gegenkandidaten, sondern auch auf die Flüchtlingshilfsorganisation "Mission Lifeline" ein. Der Wahlkampfflyer ist nun ein Thema für das Oberlandesgericht.

Axel Steier (47, r.) von "Mission Lifeline" klagt mit Anwalt Jonas Kahl (37) gegen die Dresdner AfD.
Axel Steier (47, r.) von "Mission Lifeline" klagt mit Anwalt Jonas Kahl (37) gegen die Dresdner AfD.  © Ove Landgraf

"Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative 'sicherer Hafen'. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme", mussten viele Dresdner auf der Werbung der AfD lesen.

Zu viel für die Hilfsorganisation, die von sich weist, mit Steuergeldern finanziert worden zu sein und nun klagt.

"Uns ist bewusst, dass Parteien im politischen Meinungskampf eine gewisse Beinfreiheit haben", so Anwalt Jonas Kahl (37). "Was sie nicht dürfen, ist das Verbreiten unwahrer Tatsachen."

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Zudem gefährde die Aussage den Kern der Organisation, da sie potenzielle Spender abhalten könne.

Dieser Wahlkampfflyer ist nun ein Fall für das Oberlandesgericht.
Dieser Wahlkampfflyer ist nun ein Fall für das Oberlandesgericht.  © privat

Die AfD sieht in der Flyer-Causa keine falsche Tatsachenbehauptung, dem widerspricht der Richter

AfD-Kreisvorsitzender André Wendt (51, v.l.) und Anwalt sowie Kreisvorstand Joachim Keiler (63) treten der Klage entgegen.
AfD-Kreisvorsitzender André Wendt (51, v.l.) und Anwalt sowie Kreisvorstand Joachim Keiler (63) treten der Klage entgegen.  © Ove Landgraf

"Der Flyer hat sich nicht unmittelbar mit Mission Lifeline befasst", hält Anwalt und AfD-Ortsvorstand Joachim Keiler (63) entgegen. Zudem sei da keine falsche Behauptung.

"Das sehen wir anders", so Richter Markus Schlüter (55), der dort grundsätzlich eine falsche Tatsachenbehauptung sieht.

Nun will das Gericht bis zum 14. Februar entscheiden, ob diese auch schwerwiegend genug ist.

Titelfoto: Montage: Ove Landgraf, prrivat

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