Schlug er Saufkumpan mit vier Schnapsflaschen nieder?
Dresden - An einem traurigen Weihnachtsabend im vergangenen Jahr floss reichlich Hochprozentiges. Festtagsstimmung kam allerdings nicht auf - im Gegenteil!
Was genau am 25. Dezember 2022 in einer Wohnung am Albert-Wolf-Platz geschah, muss jetzt das Dresdner Landgericht klären.
Doch schon jetzt steht fest, dass es wohl eine der traurigsten Weihnachtsgeschichten der Stadt war: Heiko E. (56) soll Detlef S. (56) mindestens vier Schnapsflaschen auf dem Kopf zerschlagen haben, muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
Schon seit Jahrzehnten ist Heiko E. schwerer Alkoholiker, wacht nachts immer wieder auf, um gegen die Entzugserscheinungen zu trinken. Diese treten bei ihm schon auf, wenn sein Pegel etwas unter zwei Promille fällt.
So war der Obdachlose eigenen Angaben zufolge auch am ersten Weihnachtsfeiertag am Hauptbahnhof, um sich im Lidl billigen Schnaps zu organisieren: "Dort habe ich ein Pärchen getroffen, das ich kannte. Da habe ich mich dazugesetzt."
Auch Detlef S. kam, fragte laut dem Angeklagten, ob er einen Schluck haben könne. So betrank man sich dort.
Erst Alkohol aus dem Späti, dann Aussage bei der Polizei
"Dann habe ich eine ehemalige Klassenkameradin am Eingang gesehen", so Heiko E. Diese erzählte ihm, dass sein Vater gestorben sei. Einer der letzten Kontakte, die der Alkoholiker noch zu seiner Familie hatte. Als er das in der Gruppe erzählte, soll Detlef S. Mitleid bekommen und ihm angeboten haben, bei ihm in Prohlis zu übernachten.
Eine fatale Idee: "Ich bin eingeschlafen", so der Angeklagte. "Plötzlich hat er mich wachgerüttelt. Ich weiß nicht mehr, was dann passiert ist."
Laut Anklage soll er seinem Gastgeber die Flaschen auf dem Schädel zertrümmert haben. Blutbespritzt kam er selbst ins Krankenhaus, erzählte dort Pflegern, dass er wohl jemanden erschlagen habe. Die Polizisten konnten seine Aussage erst aufnehmen, nachdem sie mit ihm im Spätshop Alkohol kaufen waren.
In der Tat schaffte es Opfer Detlef S., selbstständig Hilfe zu holen. Er trug von der Attacke eine Schädelprellung sowie mehrere Schnitt- und Platzwunden davon. Noch heute ist sein Seh- und Hörvermögen beeinträchtigt. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Steffen Füssel