"Nachschlag" für Drogendealer, weil er aus Knast weiter handelte

Dresden - Nächstes Urteil für Ammar R. (32): Der mehrfach vorbestrafte Dresdner Drogendealer wurde mal wieder verknackt. Das "Ende der Fahnenstange" ist für den umtriebigen Rauschgifthändler aber noch nicht erreicht.

Hinter Gittern: Ammar R. (32) ist bereits einschlägig vorbestraft.
Hinter Gittern: Ammar R. (32) ist bereits einschlägig vorbestraft.  © Peter Schulze

Ammar bekam jetzt vom Landgericht Dresden zwei Jahre und sechs Monate Haft aufgebrummt.

Diesmal hatte er seine Geschäfte sogar aus dem Knast in Torgau einfach weitergeführt. Während er bestellte und organisierte, lagerten, verpackten und lieferten seine beiden "Handlanger" (33, 36) draußen.

Das Geschäftsmodell: Legal gekaufte CBD-Produkte (Hanf mit sehr niedrigem THC-Gehalt) wurden mit synthetischen Cannabinoiden besprüht, so der "Rausch-Gehalt" erhöht. Der neue Stoff wurde vertickt.

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Aus 140 Kilo CBD wurden so gut vier Kilo Marihuana. Ein Geschäft, das sich für Ammar offenbar lohnte. Jedenfalls bis zur Entdeckung.

Nun wurde er deshalb verurteilt. Seine beiden Handlanger kassierten ebenfalls über zwei Jahre, kamen aber inzwischen auf freien Fuß.

Ammar dagegen bleibt, obwohl er Revision einlegte, weiter hinter Gittern. Er muss ohnehin noch mehrere Jahre für diverse Urteile absitzen. Außerdem forderte der BGH die Dresdner Justiz auf, zu prüfen, ob er gar in Sicherungsverwahrung kommen soll.

Titelfoto: Peter Schulze

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