Landgericht prüft: Darf der AfD-Chef Faschist genannt werden?

Dresden - Darf der sächsische AfD-Chef Jörg Urban (54) als "Neonazi" und "Faschist" bezeichnet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit das Landgericht Dresden.

Andreas Vorrath (56, l.) mit Anwalt Jürgen Kasek (38).
Andreas Vorrath (56, l.) mit Anwalt Jürgen Kasek (38).  © Holm Helis

Beklagt ist ein Mann aus Klipphausen, der Bekanntheit erlangte, weil er den Komiker Uwe Steimle als "völkisch-antisemitischen Jammer-Ossi" bezeichnete - und damit vor dem Amtsgericht Meißen durchkam (TAG24 berichtete).

Jetzt steht Andreas Vorrath (56) vor Gericht, weil ihn Urban (privat) belangt. Vorrath hatte via Twitter gegen ihn ausgeteilt, auch weil Urban die Bautzner Bloggerin Annalena Schmidt als "Antidemokratin" bezeichnete. Vorrath wie Schmidt stehen den Grünen nahe. Sein Verteidiger ist der frühere Landes-Chef der Grünen, Jürgen Kasek (38).

Das Gericht ließ durchblicken, dass es Vorraths Tweet als Meinungsäußerung betrachtet. Von Tatsachenbehauptung könne keine Rede sein, bestenfalls von Schmähkritik mit Schlagworten. Auch haue Urban gern selbst "auf die Pauke".

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Mithin werde hier "Schlamm mit Schlamm" vergolten. "So wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Da kann der Herr Urban nicht sagen: Jetzt bin ich beleidigt", sagte Richter Peter Kieß. Entscheidung am 17. April.

Jörg Urban (54, AfD).
Jörg Urban (54, AfD).  © dpa/Monika Skolimowska

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