Maxim starb Minuten nach der Geburt: Hebamme schuldig gesprochen!
Dresden - Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, wurde Annelies Z. (70) am Amtsgericht Dresden zu 10.000 Euro Strafe verurteilt.
Demnach hatte sie als Hebamme einen Säugling nicht pflichtgemäß kontrolliert. Der Junge starb nur 23 Minuten nach der Geburt, weil er Fruchtwasser geschluckt hatte.
Selten war es in einem Prozess am Amtsgericht so emotional. Schon während der Verhandlung waren immer wieder Tränen geflossen (TAG24 berichtete). Und auch als der Richter am Montag sein Urteil begründete, war Schluchzen im Saal zu hören. Der Tod des Babys Maxim ging vielen im Saal nahe.
"Maxim war ein Wunschkind. Die Mutter hatte bereits zwei Fehlgeburten erlitten. Die Eltern wollten alles richtig machen, hatten Angst. All das wussten Sie", sagte der Richter zur Hebamme. "Die Eltern begaben sich in ihre schützenden Hände. Sie hatten eine Garantenstellung."
Maxim kam am 7. März 2016 auf die Welt, wurde seiner Mutter auf die Brust gelegt. "Aber Sie hätten das Kind weiter ständig kontrollieren müssen. Sozusagen inspektorisch", so der Richter zur Verurteilten, die seit 1971 schon über 4000 Kindern auf die Welt geholfen hatte. "Man kann erwarten, dass man in ihrer Situation das Gras wachsen hört."
Stattdessen habe Annelies Z. wohl zu "lässig" und "selbstüberschätzend" agiert. Erst als sich der Kindesvater erkundigte, warum Maxim so schlaff ist, griff die Hebamme endlich ein. Doch da war es bereits zu spät für den Säugling. Er starb.
Baby Maxim hatte keine Chance
Seine Eltern aber fragten nach dem Warum, schalteten Gutachter und Anwälte ein, was schließlich die Justiz auf den Plan rief. Den Eltern sei es zu verdanken, dass es schließlich zum Prozess kam.
"Das war vielleicht der letzte Liebesbeweis, den die Eltern dem Kind erweisen konnten", so der Jurist. "Wäre früher verhandelt worden, hätte auch ein Berufsverbot im Raum gestanden." Doch inzwischen praktiziert Annelies Z. nicht mehr.
Der Anwalt von Annelies Z. forderten Freispruch
Neben der Geldstrafe wurde Annelies Z. dazu verurteilt, an die Eltern 24.000 Euro zu zahlen. Die Summe umfasst sowohl Schmerzensgeld als auch Bestattungskosten und Auslagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt von Annelies Z. hatte Freispruch gefordert.