USA-Auswanderin muss in Dresden antanzen: Demenzkranke Mutter glaubt, sie wurde bestohlen

Dresden - Für ihren Freispruch reiste Walburga C. (70) extra aus Texas an! Die gebürtige Frankfurterin lebt seit Jahrzehnten in den Staaten. Die sächsische Justiz zitierte sie zum Prozess ins Amtsgericht Dresden.

Die 70-Jährige musste aus Amerika nach Dresden für ihren Prozess einfliegen.
Die 70-Jährige musste aus Amerika nach Dresden für ihren Prozess einfliegen.  © Petra Hornig

Denn die gelernte Maßschneiderin hatte angeblich ihrer Mutter (89) einst 30.000 Euro gestohlen. Der Vorwurf war allerdings in keinster Weise nachweisbar - und, wie sich nun herausstellte, auch nicht plausibel.

Laut Anklage mauste Walburga eine volle Geldkassette aus der Wohnung der Mutter. "Hab' ich nicht", sagte die Angeklagte.

Im April 2022 war sie - wie so oft - nach Dresden gereist, um ihre Eltern zu besuchen. Wohnte dabei - wie immer - im Hotel. "Auch, weil mein Vater sagte, Mutter würde das nervlich nicht mehr so abhalten. Sie wäre krank, es ging ihr nicht so gut", so Walburga.

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Aber während dieses Aufenthalts starb der Vater. Einige Zeit nächtigte die Tochter deshalb bei ihrer Mutter. "Als ich nach dem Heimflug anrief, sagte sie 'Du hast das Geld mitgenommen.' Habe ich aber nicht." Sie schob den Vorwurf auf die schwere Zeit der Mutter.

Mutter seit längerer Zeit dement

Doch dann kam ein Anhörungsbogen der Polizei. Walburga beteuerte erneut ihre Unschuld. Dennoch sollte sie per Strafbefehl 3600 Euro Strafe zahlen. Dagegen legte sie Einspruch ein, flog wieder nach Dresden - diesmal zum Prozess.

Als Zeugin hörte der Richter die hochbetagte Mutter. Die hörte offenbar zum ersten Mal, dass es um 30.000 Euro geht. "So viel?", fragte sie erstaunt und erklärte: "Meine Geldkassette habe ich vor zwei Tagen gesehen." Auch andere Antworten machten offensichtlich, dass die Seniorin nicht folgen konnte.

Walburga erklärte: "Ich war mit ihr bei der Ärztin. Es ist wohl Demenz und wird immer schlimmer. Aber sie sagt, ihr fehlt nichts." Wie stark diese Beeinträchtigung schon 2022 war, kann für den Richter dahingestellt bleiben. Es fanden sich nämlich keinerlei objektive Beweise.

Also lautete das Urteil für die Texanerin: "Freispruch". Die Kosten dieses bizarren Verfahrens trägt die Staatskasse.

Titelfoto: Petra Hornig

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