Demo-Filmchen illegal ins Netz gestellt? Neonazi-Aktivistin will nicht zahlen
Dresden - Für die Polizei ärgerlich, aber auch strafbar?
Am 23. Juli mischte sich die Neonazi-Aktivistin Katja K. (36) mit AfD-Mitgliedern und weiteren Rechtsaußen-Aktivisten in die Gegendemo zu Pegida.
Die Polizei holte sie dort wieder heraus, doch die ganze Sache landete als Video auf einer rechten Facebook-Seite. Nun muss sich Katja K. dafür verantworten.
Filmen und Fotografieren auf Versammlungen ist weitgehend unproblematisch, persönliche Gespräche aufzunehmen und zu veröffentlichen mitunter aber illegal.
Genau dafür sollte die Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten eigentlich 20 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen. Dagegen legte sie jedoch Widerspruch ein, so kam es am Montag zum Prozess.
Viele Fragen noch offen
Angaben wollte sie keine machen, ihr Verteidiger Jens Lorek (56) monierte jedoch, dass ein Stream ins Internet keine Anfertigung eines Tonträgers und damit nicht strafbar sei.
Anders sieht es ein Polizist (38), der an dem Tag im Einsatz war: "Wir hatten die Gruppe der Versammlungsfläche verwiesen", so der Beamte. "Nach der Maßnahme hatte ich den Personen noch einige persönliche Worte mit auf den Weg gegeben. Das würde man ja ganz anders machen, wenn man wüsste, dass das aufgezeichnet wird."
Dass das Video von Katja stammte, will er anhand deren im Video sichtbarer Kleidung erkannt haben. "Sie ist uns ja aufgrund ihrer montäglichen Präsenz bekannt", so der Polizist.
Ob das Video wirklich von ihr stammte und ob es strafbar war, muss das Gericht nun an weiteren Prozesstagen klären.
Titelfoto: Bildmontage: Steffen Füssel