Kurzer Prozess: Richter lässt Kleindealer laufen

Dresden - Ab sofort ist der Besitz von Cannabis in geringen Mengen nicht mehr strafbar. Schon kurz bevor das Gesetz in Kraft trat, verzichtete jetzt der Amtsrichter in Dresden auf ein Urteil wegen Drogenhandels.

Zur richtigen Zeit vor Gericht: Felix C. (30) kam um ein Urteil wegen Drogenbesitzes herum.
Zur richtigen Zeit vor Gericht: Felix C. (30) kam um ein Urteil wegen Drogenbesitzes herum.  © Peter Schulze

Felix C. (30) hatte laut Anklage kleinste Mengen Marihuana verkauft und etwa 30 Gramm der Drogen in seiner Wohnung gebunkert. "Was machen wir denn jetzt mit Ihnen?", fragte der Richter mehr den anwesenden Verteidiger und den Staatsanwalt. "Ab nächste Woche ist das alles legal."

Denn jetzt dürfte Felix sogar 50 Gramm zu Hause haben. Da er in einer WG wohnt, gilt diese Menge sogar pro Person! Verkauft hatte er noch viel weniger.

Theoretisch, wenn der Tatnachweis überhaupt möglich gewesen und es zum Urteil gekommen wäre, hätte das Gericht nur Tage später die Entscheidung prüfen müssen. Denn laut Gesetzgeber werden alle bislang ergangenen, noch nicht vollstreckten Urteile gegebenenfalls getilgt.

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Im Fall von Felix wäre so am Donnerstag ein Urteil gefallen und jetzt wieder gelöscht worden.

Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in geringen Dosen nicht mehr strafbar. (Symbolbild)
Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in geringen Dosen nicht mehr strafbar. (Symbolbild)  © 123rf/cendeced

Kleindealer soll sich lieber um seine Ausbildung kümmern

Der Richter machte daher kurzen Prozess.

Zumal sich Felix, der diverse Vorstrafen hat, seit längerer Zeit "am Riemen reißt". Derzeit arbeitet er als Helfer in einer Dachdeckerei. Er bekam die Auflage, sich um eine Ausbildung als Dachdecker zu bemühen.

"Damit ist Ihnen auch mehr geholfen als mit einem Urteil", so der Jurist, der nach zehn Minuten Prozess den Fall einstellte und die Akte - hoffentlich für immer - schloss.

Titelfoto: Peter Schulze

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