"Böse Flammengeister in der Wohnung": Ist Angeklagter schuldunfähig?

Dresden - Angeblich wollte er nur sein Sofa reinigen. Doch Dietrich B. (45) verursachte mit seinem Hantieren einen Großeinsatz der Feuerwehr in Dresden-Pieschen. Die Flammen konnten zum Glück gelöscht werden. Nun sitzt der Diplom-Informatiker auf der Anklagebank im Landgericht Dresden. Die Richter müssen entscheiden, ob der mutmaßliche Brandstifter eingewiesen wird. Offenbar ist er schuldunfähig.

Dietrich B. (45) muss sich derzeit am Landgericht Dresden verantworten.
Dietrich B. (45) muss sich derzeit am Landgericht Dresden verantworten.  © Peter Schulze

Am Vormittag des 2. Dezember 2023 quoll plötzlich dicker Rauch aus dem Fenster im Mehrfamilienhaus an der Riesaer Straße. Die Feuerwehr rückte an. Zwar konnten die Flammen gelöscht werden, massive Verrußungen und Sachschaden entstanden trotzdem.

Mieter Dietrich: "Ich wollte mit Bremsreiniger einen Ölfleck vom Sofa entfernen. Vermutlich entzündete sich das alles an einer brennenden Kerze auf dem Sofa-Tisch."

Weil sein Löschversuch scheiterte, rannte er mit einem Koffer in der Hand davon. "Ich habe ein Auto angehalten, der Fahrer hat wohl die Polizei gerufen", so der Angeklagte, der anschließend samt Koffer durch Dresden irrte.

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"Ich wollte zu meiner Tante. Mir ging es nicht gut", so Dietrich, der damals LSD nahm und laut Akte schon zuvor für zahlreiche Polizeieinsätze sorgte.

So schmorte mal ein Sicherungskasten ("Den habe ich mit einem Feuerzeug markiert"), wurde die Eingangstür zerstört ("Ich hatte meinen Schlüssel vergessen"), wahlweise wurden Türen mit Farbe beschmiert ("Ausdruck meiner Traurigkeit").

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Die Feuerwehr agierte seinerzeit mit Drehleiter am Haus an der Riesaer Straße.
Die Feuerwehr agierte seinerzeit mit Drehleiter am Haus an der Riesaer Straße.  © Roland Halkasch

Am Abend des Brandes kehrte er wieder heim. "Die Feuerwehr war ja weg. Ich ging schlafen. Früh kam dann die Polizei."

Als er nach dem Brand gegenüber Zeugen von "bösen Flammengeistern in der Wohnung" sprach, wurde ein Gutachter eingeschaltet. Der Facharzt geht davon aus, dass Dietrich B. vermutlich an paranoider Schizophrenie leidet.

Dann wäre er schuldunfähig, könnte aber dauerhaft eingewiesen werden. Urteil folgt.

Titelfoto: Montage: Roland Halkasch, Peter Schulze

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