Beweise im neuen Remmo-Prozess zulässig? Streit um Kennzeichen-Überwachung
Dresden - Déjà-vu im neuen Remmo-Prozess: Wie schon beim Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten versucht nun die Verteidigung von Jihad (24), die Verwertung der Beweise zu verhindern. Wie bereits im ersten Prozess zeigt sich die Justiz resistent dagegen.
Jihad, der jüngere Bruder des bereits verurteilten Bashir (27), muss sich am Landgericht Dresden wegen Beihilfe zum Einbruch ins Grüne Gewölbe verantworten.
Laut Anklage wusste er von den Plänen, die Schatzkammer zu plündern, sollte mit nach Dresden fahren. Allerdings wurde er im Golf noch in Berlin kontrolliert, machte einen Rückzieher. Jedoch habe er mit seinem Auto die Aufmerksamkeit der Fahnder auf sich gelenkt, während die anderen Täter unbehelligt nach Sachsen fuhren.
Bei den Ermittlungen nutzten die Fahnder auch Daten der Kennzeichen-Überwachung aus Brandenburg. Der Staatsanwalt aus Zwickau war einer Bande Autoschieber auf der Spur und sichtete die Daten.
Den "Rest" bekam die Soko Epaulette - und fand verdächtige Fahrzeuge, die zum Einbruch im Grünen Gewölbe gehören könnten.
Remmo-Verteidiger halten Beweise für hinfällig
Derlei Resteverwertung aber ist laut Verteidiger nicht gestattet.
Zudem habe das Bundesverfassungsgericht inzwischen diese Datenerfassung als verfassungswidrig eingestuft. Will heißen: Alle Ermittlungsergebnisse auf dieser Grundlage seien hinfällig. Wie schon im Hauptprozess hat die Staatsanwaltschaft damit kein Problem.
Zum Zeitpunkt der Erfassung wurden die Daten noch rechtlich unbedenklich erhoben. Das Gericht hat sich dazu noch nicht geäußert.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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