Bewährungsstrafe, weil er seinen Freund totfuhr: Doch dessen Mutter hat ihm verziehen

Dresden - Diese Tragödie kennt nur Verlierer: Am 29. April 2023 unternahm John M. (27) eine Probefahrt mit seinem besten Freund Marc M. (†19). Doch dabei krachten die beiden jungen Männer in den Gegenverkehr, Marc war nicht mehr zu retten. Am Donnerstag musste sich John M. nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

John M. (27) musste sich am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor Gericht verantworten.
John M. (27) musste sich am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor Gericht verantworten.  © Steffen Füssel

"Er ist mein bester Freund und wird es auch immer bleiben", sagte John M. vor Gericht. "Es ist eine enorme Trauer immer noch in mir."

Noch immer kann sich der junge Garten- und Landschaftsbauer an den Unfall selbst nicht erinnern: "Marc und mein Nachbar hatten an dem Golf noch ein paar Sachen gemacht", so der Angeklagte. "Wir wollten eine schnelle Probefahrt unternehmen. Ich weiß noch, wie wir vom Hof losgefahren sind." Die nächste Erinnerung stammt aus dem Krankenhaus: Oberschenkel, Hüfte, Rippen und Schlüsselbein waren gebrochen.

Schlimmer traf es seinen Freund auf dem Beifahrersitz: Nachdem John M. in der Staatsstraße 169 Richtung Krietzschwitz in einer Kurve ins Schleudern gekommen war, prallte das Auto mit der Beifahrerseite voran in den Gegenverkehr, krachte dort in einen Ford.

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Auch dessen Fahrerin (56) wurde schwer verletzt, leidet noch heute unter den Folgen. Der Beifahrer im Golf verstarb.

Dieser Unfall forderte einen Toten und zwei Schwerverletzte.
Dieser Unfall forderte einen Toten und zwei Schwerverletzte.  © Daniel Förster

Sieben Monate auf Bewährung und 3000 Euro Strafe

Noch immer erinnern Kerzen und Schmuck an Marc M. (†19).
Noch immer erinnern Kerzen und Schmuck an Marc M. (†19).  © Steffen Füssel

War John M. zu schnell unterwegs? Ein Ehepaar sah vorher auf der Straße einen weinroten Wagen, der ihrer Ansicht nach erheblich zu schnell war.

Der Unfallgutachter gibt an, dass der Golf mit 90 km/h in die Kurve gefahren war. Tatsächlich sind auf der Strecke 100 km/h erlaubt. Die 90 wären genau der Grenzbereich, wo er das Auto bei Optimalbedingungen noch unter Kontrolle hätte haben können.

Die Geschwindigkeit war also nicht angemessen, John M. bekam sieben Monate auf Bewährung und muss 3000 Euro an die Verkehrswacht zahlen.

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Die Mutter des verstorbenen Freundes macht ihm keine Vorwürfe, beide unterstützen sich gegenseitig bei der Verarbeitung des Verlustes.

Titelfoto: Fotomontage: Steffen Füssel//Daniel Förster

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