Betrug oder nur ein "gutes Geschäft"? Grundstücks-Deal bringt Makler vor Gericht
Dresden - Erst sah es nach einem guten Geschäft aus, doch am Ende brachte es Eric W. (56) nichts als Ärger: Der Immobilienmakler kaufte einer Schwäbin im Jahr 2021 ein Dresdner Grundstück für 195.000 Euro ab, verkaufte es für 600.000 Euro weiter. Am Mittwoch fand er sich dafür vor Gericht wieder, angeklagt wegen Betrugs. Die 405.000 Euro Gewinn liegen jetzt beim Staat.

Eigentlich arbeitete Eric W. für ein Dresdner Maklerbüro, bekam einen Tipp, dass das Grundstück in der Tharandter Straße zu verkaufen sei. Also rief er die Besitzerin an, wollte das Stück Land für sie verkaufen. Weil er keinen Auftrag dafür bekam, kaufte er es schließlich selbst.
Erst hatte man sich auf 180.000 Euro geeinigt, dann soll die Besitzerin kurz vorm Notartermin 200.000 Euro verlangt haben. Schließlich zahlte Eric W. 195.000 Euro.
Dass er die Rentnerin dabei nicht betrügen wollte, zeigt die Finanzierungsablehnung der Bank: Diese wollte keinen Kredit geben, da sie den Preis als zu teuer ansah. Eric W. wollte dort eigentlich ein Doppelhaus errichten, für sich zur Altersvorsorge.
Dass es entsprechende Planungen gab, bestätigt ein Architekt. Allerdings wollte die Stadt dort wiederum kein kleines, sondern ein Mehrfamilienhaus haben.
Gericht sieht die Dinge anders

"Ich brauchte Baurecht", so der Makler. "Da mache ich da eben ein Mehrfamilienhaus hin." Mit diesen Plänen wurde das Grundstück sowohl für einen Arbeitgeber als auch eine Baufirma interessant.
Versuchte die Firma erfolglos und ohne schriftlichen Auftrag, das Grundstück zu verkaufen, bekam Eric W. 600.000 Euro dafür. Sein Arbeitgeber klagte dafür 42.000 Euro bei ihm ein und zeigte ihn außerdem wegen Betrugs an.
Das sah das Gericht anders: "Wir können davon ausgehen, dass er ein gutes Geschäft gemacht hat", begründet der Richter. "Ein gutes Geschäft ist kein Betrug." Allerdings kassierte der Makler für zwei Provisionen, die er nicht weitergab, 70 Tagessätze zu je 70 Euro.
Ob das Geschäft so gut war, ist fraglich: Weil der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist stattfand, will das Finanzamt bereits die Hälfte der 405.000 Euro. Auch die 42.000 Euro für den Arbeitgeber gehen davon ab. Ob W. den Rest wiederbekommt, muss noch entschieden werden.
Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze (2)