Betrug mit wertvollen Altkarossen? Oldtimer-Händler vor Gericht

Dresden - Ferrari, Jaguar, Porsche: Bei diesen Namen schlagen die Herzen von Autofans höher. Oldtimer-Händler Kevin H. (39) verkaufte sie alle.

Der ehemalige Oldtimer-Händler Kevin H. (39) muss sich wegen Betrugs verantworten.
Der ehemalige Oldtimer-Händler Kevin H. (39) muss sich wegen Betrugs verantworten.  © Peter Schulze

Der Haken: Einige der edlen Karossen, die H. über seine zwei Firmen veräußerte oder eintauschte, gehörten ihm wohl gar nicht. Der gelernte Dachdecker muss sich deshalb wegen Betruges, Urkundenfälschung und veruntreuender Unterschlagung vor dem Landgericht Dresden verantworten.

Laut Anklage soll er in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach auf Kommission Autos verkauft und die Erlöse für sich behalten haben. Teilweise sollen Autos auch mehrfach verkauft und nicht geliefert worden sein.

Einen Ferrari Dino 246 GT, den er auf Kommission für mindestens 300.000 Euro verkaufen sollte, soll er einmal für 280.000 Euro und später noch einmal für 60.000 Pfund Sterling (umgerechnet etwa 70.700 Euro) verkauft und das Geld für sich behalten haben.

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Auch einen Lancia Lambda VIII Torpedo soll er binnen weniger Tage einmal für 130.000 Euro und einmal für 135.000 Euro verkauft und dann nicht geliefert haben.

Obwohl er auf den Tag genau sechs Jahre zuvor wegen vier ähnlicher Taten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde und nur 19 Tage nach dem Urteil eine der angeklagten Taten begangen haben soll, bleibt ihm wohl eine harte Strafe erspart.

Der Grund: Richter Christian Linhardt prognostizierte, dass sich wohl nicht alle Taten beweisen lassen werden, weil mehrere Zeugen "mit Vorsicht zu genießen" seien.

An dieser Adresse hatte der Händler eine seiner beiden Oldtimer-Firmen.
An dieser Adresse hatte der Händler eine seiner beiden Oldtimer-Firmen.  © Peter Schulze
Einen solchen Ferrari Dino 246 soll der Angeklagte gleich zweimal verkauft und das Geld behalten haben.
Einen solchen Ferrari Dino 246 soll der Angeklagte gleich zweimal verkauft und das Geld behalten haben.  © wikimedia/Thesupermat (CC BY-SA 3.0)

Alle Seiten verständigten sich darauf, zehn der 14 Anklagepunkten einzustellen und den Angeklagten bei einem Geständnis zu den vier verbliebenen Taten nur zu einer Freiheitsstrafe zwischen 3 und 3,5 Jahren zu verurteilen, von der wegen der langen Verfahrensdauer noch drei Monate abgezogen werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Peter Schulze, Wikipedia

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