Zoff ums Rauchverbot im Hausflur: Plötzlich flog der Nachbar die Treppe runter!

Dresden - In vielen Häusern Dresdens herrscht Rauchverbot im Treppenhaus. Auch in Reick. Dort aber eskalierte ein Disput zwischen Nachbarn darum so weit, dass der Zoff nun ein Fall für den Amtsrichter war.

Olaf S. (54) musste vorm Amtsrichter erscheinen, weil er laut Anklage seinen Nachbarn in voller Absicht die Treppe hinunterstieß.
Olaf S. (54) musste vorm Amtsrichter erscheinen, weil er laut Anklage seinen Nachbarn in voller Absicht die Treppe hinunterstieß.  © Peter Schulze

Olaf S. (54) hatte laut Anklage seinen rauchenden Nachbarn Jens B. (57) die Treppe hinabgestoßen. Der Frührentner stürzte schwer, erlitt Brüche an Halswirbel, Nase, Schienbein, Unterschenkel und Hand. Vier Wochen lag er im Krankenhaus.

"Mir tut das leid", sagte Olaf S. vor Gericht. Er habe eine Sozialphobie, meide Menschen, gerate schnell in Panik. An jenem Septembertag trat er nur vor die Wohnungstür, um einen Lieferanten abzupassen.

"Da stand er im Flur in einer Qualmwolke. Glut lag auf dem Boden", so der Maler. "Da kann wer weiß was passieren. Und es stank. Ich bat ihn, das wegzumachen und am Fenster, eine Treppe tiefer, zu rauchen. Er ging. Dabei muss er gestolpert sein. Ich wollte ihn halten, habe ihn dabei aber vielleicht geschubst."

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Jens stürzte die Stufen hinab, knallte auf den Absatz eine halbe Treppe tiefer. Olaf, überfordert mit Menschen, Umstand und Rauch: "Ich musste mich erstmal übergeben, dann hörte ich ihn wimmern. Ich rief die Rettung." Jens kam in die Klinik.

Olaf S. entschuldigt sich vor Gericht, Nachbar bleibt uneinsichtig

In diesem Häuserblock in Reick endete der Zoff übers Rauchen im Krankenhaus und im Amtsgericht.
In diesem Häuserblock in Reick endete der Zoff übers Rauchen im Krankenhaus und im Amtsgericht.  © Peter Schulze

"Ich wollte ihn besuchen, doch seine Lebensgefährtin meinte, er will das nicht", so Olaf, der versuchte, sich im Gericht zu entschuldigen.

Jens dagegen, der ob seines damaligen hohen Alkoholpegels kaum Erinnerungen hatte, winkte nur wütend ab.

Der Amtsrichter aber sah weder Vorsatz noch Absicht, den Nachbarn verletzen zu wollen. Folge: Freispruch.

Titelfoto: Montage: Peter Schulze (2)

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