Anwaltskosten in Millionenhöhe: Freistaat muss an Remmo-Anwälte blechen!

Dresden - Das Landgericht Dresden hat eine Beschwerde des Freistaats gegen die Verfahrenskosten im spektakulären Juwelenraub-Prozess abgelehnt. Steuergelder in Millionenhöhe drohen nun an die Anwälte des Remmo-Clans zu fließen.

Teurer Prozess: Der Freistaat Sachsen muss für die Schadensersatzforderungen im Juwelenraub-Prozess aufkommen. (Archivbild)
Teurer Prozess: Der Freistaat Sachsen muss für die Schadensersatzforderungen im Juwelenraub-Prozess aufkommen. (Archivbild)  © xcitepress

Insgesamt 113,8 Millionen Euro Schadensersatz wollte die Staatliche Kunstsammlung Dresden (SKD) nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe von den angeklagten Mitgliedern des Remmo-Clans zurück.

Doch diese Forderung scheiterte im sogenannten Adhäsionsverfahren und der Freistaat Sachsen blieb auf den Kosten sitzen.

Grund für die Gerichtsentscheidung: "Es ist schwer, den Wert des Schmucks objektiv zu bestimmen", erklärte Gerichtssprecher Andreas Feron gegenüber TAG24 am Montagmorgen.

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Die dagegen eingereichte Beschwerde des Freistaats wurde nun vom Dresdner Landgericht abgelehnt, so Feron weiter.

Für die Verteidiger der Remmos ist diese Entscheidung zugleich eine Goldgrube. Pro Anwalt fallen für das gescheiterte Schadensersatz-Verfahren rund 100.000 Euro an. Zwölf Anwälte verteidigten die sechs Remmos auf der Anklagebank, jeweils zwei Pflichtverteidiger pro Person. Hinzu kommen drei Wahlverteidiger.

Kosten, die letztlich vom Steuerzahler gestemmt werden müssten.

Titelfoto: xcitepress

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