Dresden - Der Zoff unter den Juristen, ob und wo gegen Susann E. (42) verhandelt werden soll, geht weiter! Vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) abgelehnt, gegen die Freundin von Beate Zschäpe (49) wegen mutmaßlicher Unterstützung der Nazi-Terrorgruppe NSU zu verhandeln. Dagegen legt die Generalbundesanwaltschaft (GBA) nun Beschwerde ein.
Im Februar 2024 gab der Bundesanwalt die Anklage gegen Susann nach Dresden zur Verhandlung am Hochsicherheitsgericht.
Demnach war sie eine langjährige Vertraute von Zschäpe.
Die war zusammen mit Uwe Böhnhardt (†34) und Uwe Mundlos (†38) als "NSU" abgetaucht. Das Nazi-Trio ermordete zwischen 2000 und 2006 zehn Menschen, verübte Sprengstoffanschläge. Sein Leben "finanzierte" sich der NSU mit Überfällen auf Banken und Supermärkte.
Laut GBA überließ Susann ihrer Freundin Beate ihre Krankenkarte, damit sie unerkannt zum Arzt gehen konnte.
Mit ihren Personalien kaufte Zschäpe eine Bahncard. Und sie fuhr Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils. Jenes Gefährt, mit dem 2011 der letzte Überfall in Eisenach geschah und in dem sich danach die beiden Männer selbst töteten.
Entscheidung über Verhandlung in den nächsten Monaten
Vor wenigen Tagen lehnte das OLG einen Prozess aber ab. Nach Prüfung der Akten liegen "keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass E. auch Kenntnis von den Morden hatte", hieß es in der Begründung der Staatsschutzkammer.
Für den "Rest" der Anklage, die mutmaßliche Beihilfe zum Überfall, sei demnach lediglich das Landgericht Zwickau zuständig.
Gegen diese Entscheidung legte der GBA nun Beschwerde ein. In den nächsten Monaten soll jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, wo und was verhandelt werden soll.
Immerhin: Susannes Ehemann (45) saß damals mit Beate Zschäpe auf der Anklagebank und wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.