An Sixtinischer Madonna festgeklebt: Urteil für Klima-Rebellen gefallen

Dresden - Geldstrafe, weil sie sich an die Sixtinische Madonna klebten! Der Amtsrichter in Dresden verurteilte am Mittag die beiden Klimaaktivisten Maike G. (23) und Jakob B. (30) zu jeweils 600 Euro. Zusätzlich gab es von dem Juristen deutliche Worte für die Aktivisten der "Letzten Generation".

Im August 2022 klebten sich die Klimaaktivisten an die Sixtinische Madonna in Dresden.
Im August 2022 klebten sich die Klimaaktivisten an die Sixtinische Madonna in Dresden.  © DPA

Diese Aktion sorgte für mächtig Ärger, vor allem aber für Aufmerksamkeit: Im August 2022 klebten sich die Klimaaktivisten Maike G. (23) und Jakob B. (30) im Zwinger in der Ausstellung der Alten Meister an den Rahmen der berühmten Sixtinischen Madonna.

Dafür setzte es von der Justiz Strafbefehle von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro pro "Kleber". Mithin sollten Maike und Jakob je 1500 Euro zahlen. Sie legten Einspruch ein und kämpften um Freisprüche. Doch sie scheiterten: "Die Schönheit von Kunstwerken besteht in ihrer Unversehrtheit", so der Richter, der die beiden Aktivisten verurteilte.

Die Angeklagten hatten zuvor versucht, diverse Zeugen wie Klimaforscher und Soziologen zu laden, um ihre Aktion zu legitimieren. Doch das lehnte der Richter ab.

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"Es geht hier darum, zu prüfen, ob der Paragraf der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung betroffen ist oder nicht. Es geht nicht um den Klimawandel."

Schaden schwierig zu ermitteln

Die beiden Klima-Rebellen müssen für ihre Aktion in der Ausstellung der Alten Meister eine Strafe bezahlen.
Die beiden Klima-Rebellen müssen für ihre Aktion in der Ausstellung der Alten Meister eine Strafe bezahlen.  © DPA

Auch ein "Notstandsrecht" habe nicht vorgelegen, um zu legitimieren, sich an das Kunstwerk zu kleben. Viel mehr erkannte der Richter ein "Fernziel" der Angeklagten: "Viele unangenehme Proteste machen, bis alle nach ihrer Pfeife tanzen." Doch der Jurist stellte klar: "Es ist nicht die Aufgabe des Gerichtes, sie von ihrer Schuld zu überzeugen. So ambitioniert ist kein Gericht." Und weiter: "Es bleibt ihnen unbenommen, weiter zu demonstrieren. Wenn sie aber eine Straftat begehen, ist es nicht zu rechtfertigen", so der Richter.

Schwierig sei der zu ermittelnde Schaden gewesen. Denn lediglich der Rahmen musste gereinigt werden. "Aber immerhin waren vier Restauratoren damit beschäftigt", so der Richter. Und es "war Zufall", dass nicht mehr passierte.

Dem "jugendlichen Idealismus" berücksichtigend, müssen die Angeklagten nun 600 Euro bezahlen. Doch der Richter wandte sich auch explizit an Maike, die noch im Schlusswort erklärte, sie würde für ihre Ideale auch in Armut leben wollen: "Das lässt sich gut hören, solange Gönner im Hintergrund stehen, die zum Beispiel die Anwaltskosten übernehmen. Denn die Prozesskosten können sie ja sicher nicht alleine stemmen."

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Klare Worte hatte er auch für Jakob, der sich im Laufe des Prozesses beschwerte, dass die Presse vor Ort war, als es bei ihm zur Hausdurchsuchung kam: "Sie wollen doch Publicity! Sie wollen doch Öffentlichkeit für Ihre Anliegen!"

Und der Richter warnte: Die Schlussworte der beiden Angeklagten, "tragen ja den Anfangsverdacht auf weitere Straftaten."

Titelfoto: DPA

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