70.000 Euro futsch! Enkel zockt eigene Oma ab
Bautzen - Wer macht denn sowas?! Stephan W. (39) klaute der eigenen Oma den Sparstrumpf. Der Enkel sackte 70.000 Euro ein! Doch Oma Erika (82) zeigte den diebischen Verwandten an. Und der hat nun gleich mehrere Probleme. Nummer eins: Er saß am Dienstag vorm zuständigen Strafrichter am Amtsrichter in Bautzen.
"Für den Fall ich sterbe oder werde zum Pflegefall, hatte ich seit 1990 immer Geld in eine alte Stollenkiste unterm Schrank aufbewahrt", so die Witwe, die im Haus in Bischofswerda auch einen Zweitschlüssel "für alle Fälle" deponierte.
Laut Anklage kam Enkel Stephan mit genau dem Schlüssel heimlich die Wohnung, räumte die Schachtel aus.
"Als ich wieder Geld dazulegen wollte, fiel mir auf, dass was fehlt. Es waren 70.000 Euro. Ich führte ja Buch", so Erika, die den Enkel sofort in Verdacht hatte: "Ich habe ihm schon oft Geld gegeben. Weil er auf großen Fuß lebt und immer Geldprobleme hat. Das waren 20.000 Euro. Davon sah ich schon nie was wieder. Aber das ging zu weit. Ich habe angerufen, er ging tagelang nicht ans Telefon. Und dann sagte er, ich hätte das Geld wohl verlegt." Wütend zeigte sie den Enkel an.
Der schwieg im Gericht, gab aber per WhatsApp gegenüber seiner Mutter die Tat zu. Demnach ging er immer wieder heimlich zur Oma klauen.
Richter verurteilte den Dieb zu acht Monaten Haft auf Bewährung
"Ich habe wohl den Überblick verloren", so der Junior in einer Nachricht, dessen nächstes Problem ist, dass Oma Erika auch noch einen Zivilprozess anstrengte.
Denn sie will ihr Geld wieder und verklagte den Junior auf Rückzahlung. Das Verfahren läuft noch.
Zurück zum Strafprozess am Dienstag: Der Anwalt forderte Milde. Schließlich verfolge die Presse den Prozess.
"Damit ist mein Mandant gestraft genug", argumentierte der Jurist.
Trotzdem: Der Richter verurteilte den Dieb wegen "dieser Riesensauerei" zu acht Monaten Haft. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt.
Und dennoch hat Stephan W. ein weiteres Problem: Er arbeitete auf dem Flughafen Leipzig/Halle im sicherheitsrelevanten Bereich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verweigert ihm der Freistaat die Genehmigung, das Areal zu betreten. "Damit wären sie dann auch noch ihren Job los", prophezeite der Richter.