580-PS-Lamborghini bei Spritztour geschrottet: Wer kommt für den Schaden auf?
Leipzig/Dresden - Mehr als vier Jahre nach einem Unfall mit einem geliehenen Lamborghini in Leipzig landet der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Noch immer ist nicht geklärt, wer für den Totalschaden im sechsstelligen Bereich aufkommen muss.
Rückblick: Am 2. Oktober 2018 fand eine halbstündige Fahrt mit einem Lamborghini Huracan LP 580 (Nettopreis 150.000 Euro) statt, die eine Frau ihrem Mann (damals 27) zuvor geschenkt hatte.
Nach kurzer Einweisung durch den Mitarbeiter (damals 21) einer Agentur, die die Spritztour im Auftrag eines brandenburgischen Autohauses veranstaltete, fuhr der 27-Jährige am Paunsdorf-Center mit dem auf dem als Beifahrer im 580 PS starken Boliden sitzenden Angestellten los, wie das OLG am Montag mitteilte.
Kurz vor Ende der Spritztour geschah dann das Unglück. "Auf dem Rückweg zum Paunsdorf-Center verlor der Beklagte auf der Bundesstraße 6 gegen 19.44 Uhr bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den Sportwagen, unmittelbar nachdem er zwei vorausfahrende Fahrzeuge überholt hatte", sagte OLG-Sprecherin Meike Schaaf.
Und weiter: "Das Heck des Sportwagens brach aus, dieser kam von der Fahrbahn ab, entwurzelte zwei Bäume und stieß frontal mit einem dritten Straßenbaum zusammen."
Die beiden Insassen wurden verletzt, der Lamborghini erlitt Totalschaden.
Brach das Heck des Lamborghini wegen Betätigung der Sporttaste aus?
Nun das Problem: Wer hatte Schuld und vor allem: Wer haftet für den entstandenen Schaden?
Für die Klägerin, die Besitzerin des Autohauses, steht fest, dass der beschenkte Fahrer die Anweisungen des beifahrenden Agenturmitarbeiters - insbesondere in Sachen Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit - missachtet hat.
Er habe unmittelbar vor dem Unfall im Wege eines sogenannten 'Kick-Down' den Sportwagen maximal beschleunigt und sei mindestens 170 km/h gefahren, so Schaaf.
Der Fahrer behauptet, die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eingehalten zu haben. Er sei ins Schleudern geraten, weil sein Beifahrer den Sportmodus zu Präsentationszwecken ein-, später aber nicht wieder ausgeschaltet habe.
Nach stationärer Aufnahme in einem Krankenhaus - beide Männer lagen in einem Zimmer - soll der Agenturangestellte außerdem der Frau und Schwester des Fahrers die Betätigung der Sporttaste und das fehlende Abschalten bestätigt haben.
Die Klage wurde bereits vom Landgericht Leipzig abgewiesen. Dem damals 27-Jährigen war eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung des Unfalls nicht nachzuweisen. Die Klägerin ging in Berufung. Nun muss das OLG entscheiden.
Titelfoto: Einsatzfahrten Leipzig