Zwickau: Schärferes Urteil gegen Kinderschänder

Zwickau - Der juristische Marathon um einen Kinderschänder (57) geht weiter.

Legt Manfred S. (58) erneut Revision gegen das Urteil (drei Jahre und sechs Monate) vom Zwickauer Landgericht ein?
Legt Manfred S. (58) erneut Revision gegen das Urteil (drei Jahre und sechs Monate) vom Zwickauer Landgericht ein?  © Maik Börner

Der Berufskraftfahrer aus dem Vogtland hatte 2017 eine Zwangsprostituierte aus Tschechien gegen ihren Willen vergewaltigt.

Die heute Erwachsene war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt.

Nach der Maßregelung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe verurteilte das Zwickauer Landgericht Manfred S. jetzt zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.

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Nach dem ersten Prozess im Jahr 2023 (ein Jahr und neun Monate auf Bewährung) hatten die höchsten Richter das Urteil als "rechtsfehlerhaft", bedenklich und nicht nachvollziehbar bezeichnet und an eine andere Zwickauer Kammer zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Die BGH-Begründung galt unter Prozessbeobachtern als ungewöhnlich scharf. Die Nebenklage zeigte sich mit dem neuen Urteil zufrieden. Die Verteidigung signalisierte, erneut Revision einzulegen.

Titelfoto: Maik Börner

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