Wurde Affendame "Ruma" nur für ein Selfie aus dem Zoo geklaut?

Chemnitz/Leipzig - Anfangs sah alles wie eine spektakuläre Entführung aus, dabei war es noch krimineller: Die beiden Ganoven, die Bartaffen-Dame "Ruma" (15) zu Ostern aus dem Leipziger Zoo geklaut hatten, müssen sich seit Donnerstag vor dem Chemnitzer Amtsgericht verantworten. Neben dem Tier-Diebstahl werden dem Duo und einem Mitangeklagten weitere schwere Straftaten zur Last gelegt.

Affendame Ruma (15) wurde im April aus dem Zoo Leipzig entführt. Der Wert des Tieres wird auf 5 000 Euro geschätzt.  © Zoo Leipzig

Wie im Film: Die Angeklagten Yaroslav S. (18) und Rustam O. (19) sollen zwischen Karsamstag und Ostersonntag dieses Jahres in den Leipziger Zoo eingedrungen sein.

"Entweder ließen sich die Angeklagten nach Schließen des Zoos dort einschließen, oder aber sie begaben sich auf nicht näher bekannte Weise auf das Zoogelände", so die Staatsanwaltschaft.

Dort sollen die aus der Ukraine und aus Russland stammenden Gangster das Affenweibchen "Ruma" geklaut und bis zum 4. April in einem Garagenkomplex in Chemnitz gefangen gehalten haben.

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Danach soll Yaroslav den Affen in Leipzig wieder ausgesetzt haben, wo er letztlich in einem Park gefunden wurde.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.

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Angeklagte schweigen zur Affen-Entführung

Angeklagter Yaroslav S.  © Harry Härtel

Weiterhin unklar ist das Motiv: Klauten die Teenager den Affen, um abzukassieren oder nur wegen eines Selfies?

Die Angeklagten schwiegen auch am Donnerstag.

Allerdings ging aus der Aussage des Gutachters von Rustam hervor, dass die Angeklagten sich mit "Ruma" fotografieren wollten.

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Der Affen-Diebstahl war derweil noch das Harmloseste, weswegen sich das Duo verantworten musste. So sollen Yaroslav und Rustam im Frühjahr in Chemnitz Passanten Handys abgenommen haben.

Zudem sollen die beiden am 11. April in einen Chemnitzer Motorradladen eingestiegen sein und dort zwei Motorräder gestohlen haben.

Ebenfalls im April überfielen sie zusammen mit dem Mitangeklagten Ivan C. (20) laut Anklage eine Tankstelle in Frohburg.

Angeklagter Ivan C.  © Harry Härtel

Verhandlung geht am Landgericht weiter

Angeklagter Rustam O.  © Harry Härtel

Zu kriminell für die erste Instanz!

Richter Christian von Beesten (61) gab an, die zehn Anklagepunkte würden sich in der Qualität vom üblichen "Tagesgeschäft" am Amtsgericht (Freiheitsstrafe maximal vier Jahre) abheben - er sprach von einem Gesamtschaden von 130.000 Euro.

Die Sache geht nun an die Jugendkammer des Landgerichts.

Dort droht dem Trio jetzt eine lange Haftstrafe.

Erstmeldung am 5. Dezember um 12.52 Uhr, zuletzt aktualisiert um 16.36 Uhr

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