Prozess nach tödlichem Radler-Unfall: "Sie müssen mit den Erinnerungen leben"

Döbeln - Im Amtsgericht Döbeln wurde am Donnerstag das Urteil gegen Helmut G. (77) aus Chemnitz verkündet. Der Senior war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, nachdem er voriges Jahr einen tödlichen Verkehrsunfall auf der S200 verursacht hatte. Dabei kam ein Radfahrer ums Leben.

Helmut G. (77) wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Döbeln der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.  © Kristin Schmidt

Der Unfall ereignete sich am 4. November 2023 gegen 17.20 Uhr, als Erik G. (†33) mit seinem Rennrad auf der Strecke zwischen Mittweida und Ottendorf unterwegs war. Doch rund 300 Meter vor dem Abzweig Krumbacher Weg nahm die Fahrt ein tödliches Ende: Der hinter ihm fahrende Daewoo des 77-Jährigen krachte mit 72 km/h in das Hinterrad des Radfahrers (22 km/h).

Durch den Aufprall erlitt das Opfer schwerste Verletzungen, an denen er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Laut Anklage hätte Helmut G. den Radfahrer "problemlos wahrnehmen können und müssen", da Erik G. ein "nach hinten strahlendes Licht" anhatte.

Das sah der Angeklagte anders: "Ich konnte den Radfahrer nicht sehen, weil er durch das Fahrzeug vor mir verdeckt war und als das Auto ihn überholt hat, hatte ich ihn plötzlich am Auto", so der Angeklagte.

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Helmut G. fuhr im November 2023 auf der S200 mit seinem PKW Daewoo Richtung Chemnitz.  © Härtelpress

Richterin wählte das Mittelmaß

Der Radfahrer Erik G. (†33) starb an den schweren Verletzungen.  © Härtelpress

Ein Polizist berichtete, dass das rote Rücklicht vom Rad markant leuchtete und das nicht zu übersehen war. Die Staatsanwaltschaft sah die fahrlässige Tötung als erwiesen, da G. in seiner Aussage angab, nur 10 Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug gehabt zu haben und forderte eine Geldstrafe von 9600 Euro.

Die Verteidigerin Silke Brewig-Lange (50) hingegen forderte einen Freispruch.

Richterin Anne Mertens (55) wählte das Mittelmaß und sprach den Senior mit 3600 Euro schuldig und begründete ihr Urteil damit, dass der Angeklagte hätte schneller stehen bleiben können, als der Radfahrer vor ihm auftauchte.

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Sie bezog dennoch die erschwerten Umstände zu der Jahreszeit mit in Betracht und erklärte: "Ihnen ist das Schlimmste passiert, was einem Straßenverkehrsteilnehmer passieren kann - und Sie müssen mit den Erinnerungen leben."

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