Urteil gefallen! So lange muss die Messerstecherin vom Chemnitzer Brühl in den Knast

Chemnitz - Weil sie auf ihre Bekannte (72) am Chemnitzer Brühl mehrfach eingestochen haben soll, stand Yvonne T. (48) wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz. Das Schwurgericht sprach am heutigen Dienstag das Urteil in dem Verfahren.

Yvonne T. (48) wurde am heutigen Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Yvonne T. (48) wurde am heutigen Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.  © Haertelpress

Der Prozessverlauf war gekennzeichnet durch ein Opfer, das sich wegen seiner Demenz nicht mehr an die Ereignisse am 5. April erinnern konnte. Das Gericht hatte Mühe, den Fall zu rekonstruieren - auch wegen des Verhaltens der Angeklagten: Sie schwieg im gesamten Verfahren.

Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gefordert hatte, beantragte die Verteidigung Freispruch.

In ihrem Plädoyer zweifelte Anwältin Anja Bornemann-Pietsch die Täterschaft ihrer Mandantin an - auch wegen eines fehlenden Motivs: "Weshalb sollte die Angeklagte sich den Ast absägen, auf dem sie sitzt?" Yvonne T. war obdachlos und hatte jahrelang bei der Rentnerin gewohnt.

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Letztlich wurde die mehrfach vorbestrafte Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt - wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer um Richter Janko Ehrlich (51) sah es als erwiesen an, dass es einen Streit zwischen den beiden Frauen gegeben hatte und dass die Angeklagte zu einem Messer griff und auf das Opfer einstach.

Die Bluttat fand im April auf dem Brühl statt.
Die Bluttat fand im April auf dem Brühl statt.  © Haertelpress

Als strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass das Opfer keine Spätfolgen davontrug und die Angeklagte vermindert schuldfähig sei: Sie hatte zur Tatzeit knapp 3 Promille intus.

Titelfoto: Haertelpress

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