Urteil gefallen! Sachsens "Kirchenflieger" geht als Kinderschänder in Haft

Chemnitz/Freiberg - Im vergangenen Februar wurde der Erzieher David E. (38) - der 2009 als "Kirchenflieger" von Limbach-Oberfrohna berühmt wurde - wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Beim Berufungsverfahren am heutigen Dienstag vor dem Chemnitzer Landgericht hatte E. versucht, eine geringere Strafe zu erhalten. Das gelang ihm sogar, aber ins Gefängnis muss er trotzdem.

Er missbrauchte im Spätherbst 2021 einen Jungen: Erzieher David E. (38) muss für zwei Jahre und zehn Monate in den Knast.
Er missbrauchte im Spätherbst 2021 einen Jungen: Erzieher David E. (38) muss für zwei Jahre und zehn Monate in den Knast.  © Haertelpress

Vor dem Freiberger Amtsgericht bestritt E. noch, dass er im Sommer und im Spätherbst 2021 ein Kind sexuell missbrauchte. Ganz anders am heutigen Dienstag am Landgericht: "Es tut mir unendlich leid, dass das passiert ist. Auch das Leugnen vor Gericht". Durch die Leugnung im ersten Verfahren musste sein minderjähriges Opfer damals ebenfalls vor Gericht aussagen.

Neben dem Geständnis und einer Zahlung von 7000 Euro an die Familie des Opfers im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hoffte E. auf eine mildere Strafe. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, die Verteidigung auf ein Jahr und zehn Monate.

Ergebnis: E. wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Zu E.'s Gunsten sprach laut Richter Mularczyk, dass er eine Therapie gegen seine pädophilen Neigungen begonnen hatte.

Schwierige Suche nach der Wahrheit: Wer hat die Insassin im Frauenknast verbrüht?
Gerichtsprozesse Chemnitz Schwierige Suche nach der Wahrheit: Wer hat die Insassin im Frauenknast verbrüht?

Aber: "Sie haben schweres Unrecht auf sich geladen und sie sind Wiederholungstäter", so Mularczyk. E. wurde bereits 2017 in einem Missbrauchsfall verurteilt. Verteidiger Reinhard Röthig (46) erklärte, dass sein Mandant das Urteil annehme.

Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit in Revision zu gehen. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Haertelpress

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Chemnitz: