Tödlicher Unfall in Chemnitz wird erneut vor Gericht verhandelt
Bei der ersten Verhandlung am Amtsgericht Chemnitz hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf einen Freispruch plädiert.
Damals konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der BMW oder der Radfahrer an dem Sommertag die Mittellinie in einer Kurve auf der Hofer Straße überquerte und mit dem anderen Fahrzeug kollidierte.
Weil die Frau des Verstorbenen mit dem Freispruch nicht einverstanden war, wurde am gestrigen Dienstag am Landgericht Chemnitz verhandelt.
Trotz der detaillierten Beschreibung einer Gutachterin kamen am gestrigen Dienstag jedoch keine neuen Erkenntnisse zum Unfallhergang ans Licht.
Richterin Petra Kürschner: "Können nicht zu seinem Nachteil Sachen unterstellen"
Richterin Petra Kürschner (59) verwarf daher die Berufung als unbegründet. Bereits vor dem Urteilsspruch erläuterte die Juristin im Hinblick auf den Angeklagten: "Wir können nicht zu seinem Nachteil Sachen unterstellen."
Dass der Unfall geschah, wäre aus Sicht des Gerichtes "unvermeidbar" gewesen. Jens B. bleibt somit straflos.
Titelfoto: Ralph Kunz