Rentnerin zu Tode gefahren: Mildes Urteil für den Autofahrer
Marienberg/Elterlein - Weil er eine Rentnerin (79) im November 2022 totgefahren hatte, musste sich Maik I. (39) am Dienstag vor dem Amtsgericht Marienberg (Erzgebirgskreis) verantworten. Das Verfahren um fahrlässige Tötung endete mit einem ungewöhnlich milden Urteil.
Darum ging es: Maik I. bog am Vormittag des 15. November 2022 im erzgebirgischen Elterlein mit seinem VW Polo vom Markt nach rechts in die Schwarzenberger Straße ab.
Nach dem Abbiegen kam es zum unmittelbaren Zusammenstoß mit Heidemarie B., die gerade im Begriff war, die Schwarzenberger Straße zu überqueren.
Während der Verhandlung wurde offenbar, dass kurz vor dem Aufprall der Angeklagte "einer starken Blendwirkung durch Sonneneinstrahlung" ausgesetzt war, so die Staatsanwaltschaft. Maik I. fuhr zu diesem Zeitpunkt laut Anklage 25 bis 28 km/h.
Heidemarie B. erlitt bei dem Zusammenstoß derart schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort starb.
Verfahren vorläufig eingestellt
Maik I. bestätigte am Dienstag während der Verhandlung, dass er am Steuer saß und den Unfall verursachte.
Am Ende des Prozesses gab es kein Urteil: Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 4000 Euro vorläufig eingestellt - eine Ausnahme bei so einem Tatvorwurf.
Die Gutachter ließen die Anklage zum Schluss kommen, dass Maik I. an der Unfallstelle wegen der tief stehenden Sonne definitiv kurzzeitig geblendet wurde.
Der einzige Vorwurf, dem man dem gelernten Zahntechniker machen könne, sei, dass er noch langsamer hätte fahren müssen.
Titelfoto: Ralph Kunz