Raubtier-Halter gehen nach Angriff auf Tierschützer in Berufung und hoffen auf Freispruch
Chemnitz - Weil Tierschutzaktivisten sie zur Rede stellten, wurden im Mai 2021 die beiden Halter von Servalen in Johanngeorgenstadt (Erzgebirge) handgreiflich. Dafür wurden sie in erster Instanz verurteilt. Weil die beiden sich aber einen Freispruch erhofft hatten, ging es am gestrigen Donnerstag am Chemnitzer Landgericht in die Berufung.
Lutz (68) und Ina H. (59) wurden vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema zu je sieben Monaten und einer Woche sowie zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Vergehen: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung.
Lutz H. nahm den Tierschützer und Aktivisten Stefan Klippstein (39) in den Schwitzkasten und rang ihn zu Boden, als dieser mit einem Kamerateam die H.s wegen deren Tierhaltung zur Rede stellte. Die fünfeinhalb minütige Filmaufnahme wurde am Donnerstag am Landgericht ausgewertet.
Richter Stefan Buck (55): "Innerhalb der zehn Sekunden, was wir nicht sehen, ist das passiert, was für die Einordnung des Falles maßgeblich ist." Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lutz H. den Geschädigten im Schwitzkasten hielt.
Ergebnis der Verhandlung: Das Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt. Ina H. muss 1000 Euro an den Chemnitzer Tierschutzverein zahlen, ihr Gatte 1400 Euro. Stefan Klippstein war vom Ausgang des Prozesses enttäuscht: "Das ist ein falsches Signal. Es zeigt: Man kann Journalisten einschüchtern, man kann Leute angreifen und wird nicht verurteilt."
Klippstein versucht jetzt, auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz einzufordern.
Titelfoto: Ralph Kunz