Nebenjob trotz Krankschreibung: Freispruch für den Amtsarzt

Chemnitz - Krank ist nicht gleich krank: Arzt Dr. Ivo H. (42) wurde am Landgericht Chemnitz vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen.

Ex-Amtsarzt Ivo H. (42) hatte mit seiner Berufung am Landgericht Chemnitz Erfolg.
Ex-Amtsarzt Ivo H. (42) hatte mit seiner Berufung am Landgericht Chemnitz Erfolg.  © Maik Börner

Mehrfach hatte sich der Amtsarzt bei seinem Arbeitgeber, dem Gesundheitsamt Mittelsachsen, krankschreiben lassen.

Seinem Nebenjob ging er jedoch nach. In erster Instanz wurde der Fall noch anders bewertet.

Rund ein Vierteljahr meldete sich der Mediziner krank, weil er unter Schwindel-Attacken litt.

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Weil er aber in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) weiterarbeitete, war sein Arbeitgeber der Ansicht, dass er zu Unrecht 26.228 Euro Lohnfortzahlung kassierte, und erstattete Anzeige.

Das Amtsgericht Freiberg sah das genauso, verurteilte H. zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

In zweiter Instanz folgte nun die Wende: Der Hautarzt durfte seinem Nebenjob nachgehen, da dieser sich nicht negativ auf die Schwindelanfälle auswirkte. Im MVZ arbeitete er vom Arztstuhl aus, während der Job beim Gesundheitsamt größtenteils im Außendienst stattfand.

Titelfoto: Maik Börner

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