Nach fieser Abo-Abzocke: Mutmaßlicher Online-Betrüger lässt Prozess in Chemnitz platzen

Chemnitz - Chemnitz' wohl größter Online-Betrüger hat - mal wieder - einen Bogen ums Amtsgericht gemacht.

David J. (39) ist untergetaucht und lässt sich mit Arzt-Attesten entschuldigen.
David J. (39) ist untergetaucht und lässt sich mit Arzt-Attesten entschuldigen.  © PR

David J. (39) soll mit seinem Ex-Unternehmen B2B Technologies Chemnitz zahlreiche Schnäppchenjäger in eine teure Abo-Falle gelockt haben. Wer nicht zahlen wollte, wurde mit Mahn- und Inkassoschreiben bombardiert.

Seit 2007, damals hieß die Firma noch Melango.de GmbH, stehen David J. und sein Ex-Mitgeschäftsführer Thomas W. massiv in der Kritik. 2013 wurde der Chemnitzer mit dem ersten Negativpreis "Prellbock" der Verbraucherzentrale Sachsen "ausgezeichnet". Mittlerweile existiert das Unternehmen, das immer wieder den Namen wechselte, nicht mehr.

Vor dem Strafrichter glänzt David J. häufiger mit Abwesenheit. "Es gibt einen Sitzungshaftbefehl gegen ihn, der nicht realisiert werden konnte", so eine Gerichtssprecherin. Später legte J. ein ärztliches Attest vor.

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Im Prozess geht's um 114 Betrugsfälle: Auf diversen Internetseiten wurden Kunden laut Anklage mit Lockangeboten (bis zu 90 Prozent günstigere Restposten) geködert. Nach dem ersten Mausklick mussten sich Interessenten plötzlich anmelden und schlossen ohne ihr Wissen zweijährige Verträge ab (Kosten: 400 bis 600 Euro).

Joachim Betz (l.) und Lutz Escher wollten David J. den "Prellbock 2013" persönlich überreichen. Stattdessen gab's Hausverbot.
Joachim Betz (l.) und Lutz Escher wollten David J. den "Prellbock 2013" persönlich überreichen. Stattdessen gab's Hausverbot.  © Haertelpress
Die Anklagebank blieb auch bei der jüngsten Verhandlung leer. Zuvor wurde sogar ein Sitzungshaftbefehl ausgesprochen.
Die Anklagebank blieb auch bei der jüngsten Verhandlung leer. Zuvor wurde sogar ein Sitzungshaftbefehl ausgesprochen.  © Maik Börner

Das Kleingedruckte sei laut Anklage bewusst verschleiert worden. David J. habe bei Nicht-Zahlung mittels Mahnschreiben Druck ausgeübt und mit Anwälten gedroht. Fortsetzung folgt.

Titelfoto: Maik Börner/PR

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