Von Andreas Hummel
Chemnitz - Im Mordprozess um den Tod der neunjährigen Valeriia soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war.
Das hat sein Verteidiger Jörg Neuber am dritten Prozesstag vor dem Landgericht Chemnitz beantragt. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem nicht, eine Entscheidung der Richter steht noch aus.
Neuber verwies darauf, dass der 37-Jährige bisher nicht vorbestraft sei.
Die Anklage geht davon aus, dass er sich an der Mutter des Mädchens rächen wollte, weil sie kurz zuvor die Beziehung zum ihm beendet hatte.
Von einer krankhaften Eifersucht ist die Rede. Eine wahnhafte Eifersuchtsstörung könne dazu geführt haben, dass sein Mandant in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, erklärte Neuber.
Dem Moldawier wird vorgeworfen, das aus der Ukraine stammende Kind am 3. Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ermordet zu haben. Er hat sich im Prozess bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Erstmeldung: 27. Januar, 9.47 Uhr, zuletzt aktualisiert: 12.13 Uhr