Kollegin angetextet und aufgelauert! Chemnitzer als Stalker verurteilt

Chemnitz - Weil er seine Arbeitskollegin (26) vielfach mit WhatsApp-Nachrichten und Besuchen vor ihrer Wohnung terrorisierte, musste sich Sebastian S. (37) am heutigen Montag wegen Nachstellung vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten. Doch dies war nur die Spitze einer ganzen Stange an Anklagen.

Stalker Sebastian S. (37) kam am heutigen Montag mit einer Bewährungsstrafe davon.
Stalker Sebastian S. (37) kam am heutigen Montag mit einer Bewährungsstrafe davon.  © Haertelpress

Es sind Worte der Bosheit: "Du kleine 24-jährige, naive, manipulierbare Prinzessin", schrieb S. an seine damalige Chemnitzer Arbeitskollegin im Oktober 2021. Allerdings war dies nur Auftakt einer ganzen Nachrichten-Flut.

Allein im Zeitraum bis Dezember 2021 schickte der Angeklagte seinem Opfer 58 WhatsApp-Nachrichten. Die Geschädigte machte bereits vorher dem Stalker klar, dass sie keinen Kontakt wünsche.

Doch damit nicht genug. Zusätzlich nahm der Bürgergeld-Empfänger Kontakt zu Verwandten seines Opfers auf und belauerte die Angestellte eines Lieferdienstes vor ihrem Elternhaus. Die Auflage, sich der Wohnung der jungen Frau nicht zu nähern, befolgte S. ebenfalls nicht.

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"Durch die Handlungen des Angeklagten erlitt die Geschädigte Angstzustände, verlässt abends nicht mehr ihre Wohnung und hat auch Angst, in ihrer Wohnung allein zu verbleiben", so Staatsanwalt Detlef Zehrfeld (63) bei der Anklageverlesung.

Täter und Opfer (26) lernten sich als Angestellte bei einem Lieferdienst kennen. (Symbolbild)
Täter und Opfer (26) lernten sich als Angestellte bei einem Lieferdienst kennen. (Symbolbild)  © 123rf/Mykola Pokhodzhay

Angeklagter gibt Taten vollumfänglich zu

Solche WhatsApp-Nachrichten schickte Sebastian S. seiner damaligen Kollegin.
Solche WhatsApp-Nachrichten schickte Sebastian S. seiner damaligen Kollegin.  © Kristin Schmidt

Überdies stand der vorbestrafte Angeklagte wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung sowie Missbrauchs von Notrufen vor Gericht. S. gab die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich zu.

Richter Thomas Kaiser (60) verurteilte den ungelernten Chemnitzer schließlich zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dies wurde unter anderem damit begründet, dass Sebastian S. seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr zu seinem Opfer gehabt habe.

Titelfoto: Kristin Schmidt, haertelpress

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