Kleinkind ins Gesicht getreten: Brutaler Stiefvater will nicht in den Knast
Chemnitz - Weil er seine Stieftochter (2) und leibliche Tochter (1) brutal misshandelt haben soll, kassierte Kevin Z. (24) vom Chemnitzer Amtsgericht eine hohe Haftstrafe.
Dies nahm der junge Mann nicht hin. Daher startete am Dienstag das Berufungsverfahren am Landgericht.
Aus Überforderung bei der Kindererziehung soll Z. unter anderem seiner Stieftochter im November 2023 ins Gesicht getreten haben. Dadurch hatte das Kind Blutergüsse erlitten.
Vor dem Amtsrichter legte der Leiharbeiter im Juni ein Geständnis ab. "Ich war völlig überfordert", sagte er damals. Wegen dieser Gewalttaten sowie der Tatsache, dass Z. acht Vorstrafen hatte und sich während der Tatzeit unter laufender Bewährung befand, wurde er damals zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dagegen legte der Verteidiger des Mannes Berufung ein, weil dieser eine psychische Beeinträchtigung seines Mandanten sieht.
Beim Berufungsprozess am Dienstag wurde entschieden, dass Kevin Z. durch einen Psychiater begutachtet werden soll. Der Zweck des Gutachtens ist es, festzustellen, ob der Chemnitzer schuld- oder vermindert schuldfähig ist. Eine Fortsetzung des Prozesses ist für den 8. Januar anberaumt.
Titelfoto: Ralph Kunz