Kein Knast, keine Psychiatrie! Ehemann tötet Frau - Und wird erneut freigesprochen

Chemnitz - Alexander W. (65) tötete seine Frau (67) in der gemeinsamen Wohnung in Flöha. Aufgrund von Schuldunfähigkeit wurde er in der ersten Verhandlung freigesprochen - der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil. Die Neuverhandlung am Chemnitzer Landgericht kam am heutigen Donnerstag zum gleichen Ergebnis.

Alexander W. (65) brachte seine Ehefrau (†67) um. Weil er als schuldunfähig gilt, wurde er erneut freigesprochen.
Alexander W. (65) brachte seine Ehefrau (†67) um. Weil er als schuldunfähig gilt, wurde er erneut freigesprochen.  © Haertelpress

Der Angeklagte erstickte am 21. März 2022 seine Frau in deren Schlafzimmer mit einem Kopfkissen. Der Polizei gestand er damals, dass er seine Frau getötet habe.

Beim ersten Urteil wurde W. dennoch freigesprochen, da er zum Tatzeitpunkt wegen einer krankhaften Depression schuldunfähig gewesen sei.

Weil das Gericht der Forderung der Anklage nicht nachkam, Alexander W. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, legte die Staatsanwaltschaft mit Erfolg Revision ein: Der BGH gab den Fall zurück zur Neuverhandlung.

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Der Urteilsspruch am heutigen Donnerstag ist jedoch eindeutig: Alexander W. wurde abermals freigesprochen - und muss auch nicht in die Psychiatrie.

Angeklagter hatte schwere Depressionen: Freispruch

In diesem Wohnblock in Flöha tötete der 65-Jährige seine Ehefrau.
In diesem Wohnblock in Flöha tötete der 65-Jährige seine Ehefrau.  © Haertelpress

"Im Ergebnis des Gutachtens des Sachverständigen ist davon auszugehen, dass Sie zum Tatzeitpunkt im Zustand einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen handelten", so Richter Kay-Uwe Sander (57) zum Angeklagten.

Das Gericht sah zudem kein Motiv für die Tötung. "Und da ohne schuldhaftes Handeln keine Strafe ausgesprochen werden kann, waren Sie freizusprechen", so Sander.

Gutachter stellten fest, dass der Rückfall in ein depressives Krankheitsbild eintreten könne. Allerdings sei die bloße Möglichkeit für weitere Straftaten kein Grund für eine dauerhafte Einweisung.

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Trotz des Freispruchs sagte Sander: "Letzten Endes müssen Sie mit dem leben, was Sie gemacht haben."

Titelfoto: Haertelpress

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