Er sprengte drei Zigarettenautomaten: Crystal-Süchtiger von Gericht verurteilt

Chemnitz - Knaller-Chaoten hatten es in den vergangenen Wochen öfter auf Zigarettenautomaten abgesehen. Welche explosiven Auswirkungen die Sprengung per Pyrotechnik haben kann, wurde am Mittwoch am Landgericht Chemnitz deutlich. Dort musste sich Robert M. (36) verantworten, weil er drei Automaten hochjagte.

Robert M. (36) musste sich unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verantworten.  © Haertelpress

Der Arbeitslose sprengte mit einer bereits verurteilten Komplizin im November 2020 mehrere Zigarettenautomaten auf, um seine Crystal-Sucht zu finanzieren.

Dafür wurde der gelernte Raumausstatter 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil bemängelte, ging es zurück ans Chemnitzer Landgericht, wo es heute die Neuverhandlung gab.

Der geständige Angeklagte ließ es unter anderem in Königshain-Wiederau und in Mittweida krachen. Laut einem Gutachter hatte Robert M. Böller der Marke "Viper" verwendet.

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Bei einem Automaten wurde ein Böller mit über 30 Gramm Schwarzpulver und der Kategorie 4 verwendet - Knaller dieses Kalibers dürfen in Deutschland nur von Leuten mit einer behördlichen Genehmigung verwendet werden.

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Bei mindestens einer Automatensprengung wurden "Viper"-Böller verwendet. (Symbolbild)  © imago images/snapshot
Solche Schäden können illegale Böller bei Zigarettenautomaten anrichten. (Symbolbild)  © imago images/lausitznews.de

Gefährliche Knaller verwendet! Experte: "Wir hatten auch schon Tote damit"

Wenn illegale Böller explodieren, kann es sehr gefährlich werden. (Symbolbild)  © Imago/xcitepress

Laut einem Kriminalbeamten kann die Tür des Automaten bei dieser Sprengkraft bis zu 50 Meter weit fliegen. "Wir hatten auch schon Tote damit", so der Experte.

An einem Automaten entstanden Schäden von 2300 Euro, bei den anderen beiden jeweils Schäden von 4000 Euro. Aus den Kassetten wurden 700 bis 900 Euro erbeutet. Verletzt wurde niemand.

Die Kammer um Richter Janko Ehrlich (51) bestätigte das damalige Urteil. Allerdings muss der Drogensüchtige aktuell nicht ins Gefängnis, weil er eine Langzeittherapie antreten könnte.

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Andererseits laufen gegen den 19-fach vorbestraften Mann noch weitere Verfahren - Ausgang offen.

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