Mann starb bei Überholmanöver: Fahranfängerin weinte vor Gericht!
Chemnitz - Aus Geld- wurde Bewährungsstrafe: Ein halbes Jahr hatte Jill L. (19) ihren Führerschein, als sie am 2. Oktober 2018 Philipp R. (28) durch ein riskantes Überholmanöver auf der S 232 zwischen Spinnerei und Gelenau zu Tode fuhr. Vor dem Landgericht Chemnitz fiel das Urteil härter aus: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 100 gemeinnützige Arbeitsstunden.
Im Gerichtssaal kämpfte Jill L. mit den Tränen. Zum Unfallzeitpunkt war sie 18 und wollte mit dem Audi A4 ihrer Eltern zur Ausbildungsstelle nach Chemnitz. Kurz vor einer langen Rechtskurve überholte sie Michelle L. (im Opel). Ihr größter Fehler!
Philipp R. kam ihr im VW Golf entgegen. Beim Einscheren streifte sie erst den Opel, dann kam es zum Horror-Crash mit dem VW. R. hatte keine Chance, starb an den Folgen seiner Rückenmarksverletzung.
"Vom Losfahren bis zum Krankenhaus fehlt mir die Erinnerung", sagt Jill L. "Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen." Das wünscht sich auch die Mutter des Opfers, Uta R., die neben der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin in Berufung ging. Sie wollte sich am Unfalltag mit ihrem Sohn und seiner Freundin im Annaberger Café Roscher treffen. Doch dort kam Philipp R. nie an. "Meine Mandantin hat in sozialen Medien vom Unfall erfahren", so Anwalt Patrick Haertel.
Richter Michael Mularczyk reichte die in erster Instanz erhobene Geldstrafe (1800 Euro) nicht aus: "Dort hätte man niemals überholen dürfen. Das ist reines Glücksspiel." Nun muss sich die angehende Logopädin zwei Jahre bewähren, sonst muss sie ein Jahr in den Knast.