Urteil gefallen! Chemnitzer Reifenstecher muss nicht in den Knast

Chemnitz - Das Landgericht hat den Reifenstecher aus Chemnitz am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Der Reifenstecher von Chemnitz wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Reifenstecher von Chemnitz wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  © Haertelpress

Zudem muss der Mann 10.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte den Angaben zufolge die Beschädigung von 310 Fahrzeugen gestanden.

Dem 59-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, von Mai 2016 bis Juli 2018 im Stadtgebiet von Chemnitz in 309 Fällen Reifen von Autos zerstochen zu haben. 

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Der Schaden soll bei insgesamt fast 40.000 Euro gelegen haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Sachbeschädigung in 46 Fällen. 

Begründet wurde dies damit, dass das Gericht davon ausging, dass eine Tatnacht, in der eine Vielzahl von Reifen zerstochen worden waren, als eine Tathandlung zu betrachten sei.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Haertelpress

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