Hatte er seine Ex-Freundin gestalkt? Freispruch!
Chemnitz - Monatelang soll Frank H. (58) seine Ex-Freundin mit mehr als 1000 WhatsApp- und SMS-Nachrichten terrorisiert haben. Die Betroffene fühlte sich unter ständiger Beobachtung. Das Chemnitzer Amtsgericht tat sich allerdings schwer, den Vorwurf der Nachstellung nachzuweisen.
Als sich Sandra S. (57, Name geändert) Ende vergangenen Jahres von ihrem Ex-Freund Frank H. trennte, begann für sie ein psychologischer Horrortrip. "Ich habe ihn fast täglich in der Nähe meiner Wohnung oder bei meiner Mutter gesehen", erzählt die Frau.
Ihr Ex sei auch an ihrer Arbeitsstelle im Gablenz-Center aufgetaucht. "Er hat sich dann ins Café gesetzt und beobachtet." Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.
Offenbar hatte Frank H. die Trennung nicht wahrhaben wollen und warf seiner Ex ein Verhältnis mit einem ehemaligen Bekannten vor.
"Das ist völliger Quatsch. Ich habe nicht mal dessen Nummer", so Sandra S. Von der Polizei erhielt H. eine Gefährderansprache.
Außerdem hatte das Familiengericht eine Gewaltschutzanordnung erlassen und der Angeklagte hatte Hausverbot im Laden, in dem S. angestellt ist.
Für den Richter war der Tatbestand der Nachstellung nicht erfüllt. "Die Lebensgestaltung der Zeugin muss für eine Verurteilung schwerwiegend beeinträchtigt sein. Sie hat weder ihre Anschrift noch Handynummer gewechselt." Freispruch!
Titelfoto: Haertelpress/Harry Härtel