Chemnitz: Nachbarschafts-Zoff eskaliert vor Gericht

Chemnitz - Hier eskalierte ein schwelender Konflikt: Weil Stefan W. (65) ständig Müll auf den Balkon seines Nachbarn geworfen haben soll, stellte dieser ihn im August 2022 zur Rede. Dabei zückte W. ein Tierabwehr-Spray und sprühte seinem Gegenüber ins Gesicht. Vor Gericht wurde es hitzig - das lag vor allem am Angeklagten.

In dem Wohnhaus der Albert-Köhler-Straße 46 kam es im August 2022 zu der Auseinandersetzung.
In dem Wohnhaus der Albert-Köhler-Straße 46 kam es im August 2022 zu der Auseinandersetzung.  © Chempic

Stefan W. gab am Chemnitzer Amtsgericht die Vorwürfe gegen ihn zu. Er erklärte jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben, weil er zuvor von seinem Nachbarn attackiert wurde.

Was war passiert? Seit W. und sein Nachbar in der Albert-Köhler-Straße wohnten, hatten sie kein gutes Verhältnis zueinander.

W.s Nachbar soll ständig dessen Briefkasten zugemüllt haben. Als er seinen Briefkasten wieder voller Zeitungen fand, habe er sie genommen und sie auf den Balkon des Nachbarn geworfen. Daraufhin soll dieser an W.s Tür geklopft haben. Vor Gericht wurde vor allem darum gestritten, was danach geschehen sei.

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Der Beschuldigte gab an, dass sein Kontrahent ihn in die Wohnung gedrängt habe. Er habe ihn am Finger verletzt und auf ihn eingetreten. Dies führte dazu, dass W. zum Spray griff - angeblich in Notwehr. Das Opfer widersprach dem und behauptete in teils gegensätzlichen Aussagen, W. habe ihn sofort nach dem Öffnen der Tür besprüht.

Stefan W. (65, r.) stand am heutigen Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vorm Chemnitzer Amtsgericht.
Stefan W. (65, r.) stand am heutigen Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vorm Chemnitzer Amtsgericht.  © Chempic

W. unterbrach die Verhandlung mehrfach und fiel Richter Christian Behr (36), der Anklage, den Zeugen und sogar seiner Verteidigerin Kerstin Börner permanent ins Wort. Behr platzte am Ende der Kragen und verdonnerte W. zu einem Ordnungsgeld von 300 Euro. Freigesprochen wurde der gelernte Maschinist dennoch.

"Dies ist ein klassischer Fall von 'In dubio pro reo' - 'Im Zweifel für den Angeklagten'", so Behr.

Titelfoto: Chempic

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