Mitbewohner umgebracht: Mörder von Gerd S. zu zwölf Jahren verurteilt
Chemnitz - Mehr als zwei Jahre nach Mord an einem jungen Mann (20) in Chemnitz wurde am Dienstag am Landgericht das Urteil gegen den Täter gesprochen.
Der Angeklagte Maik G. (28) wurde von dem Gericht zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wo er die Strafe absitzt - im Gefängnis oder in der Psychiatrie - steht noch nicht fest. Zunächst wurde er in einer Psychiatrie untergebracht.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer auf eine Forderung nach der Höchststrafe verzichtet. Staatsanwalt Bernd Vogel beantragte dagegen eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten, wegen der verminderten Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung des Deutschen. Vor Ablauf der Haft soll dann über eine anschließende Sicherungsverwahrung entschieden werden. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Der 28-Jährige hatte im Sommer 2017 seinen Mitbewohner, Gerd S. getötet. Maik G. hatte Gerd S. im früheren Verwaltungsgebäude der Wanderer Werke mit einem Zimmermannshammer erschlagen. Zuvor soll es einen Konflikt zwischen den beiden Männern gegeben haben.
Die Tatzeit liegt laut Experten zwischen Ende Juli und Anfang August (TAG24 berichtet). Der genaue Zeitpunkt bleibt unklar, das drogenabhängige und wohnungslose Opfer wurde zuletzt am 27. Juli 2017 gesehen.
Die Leiche des 20-Jährigen wurde erst mehrere Wochen später in der Industriebrache an der Zwickauer Straße gefunden. Die Leiche war zu dem Zeitpunkt schon so stark verwest, dass erst Wochen nach dem Fund klar war, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt.
Maik G. wurde im April verhaftet
Der 20-jährige S. hatte Drogenprobleme und war seit 2013 öfter in Konflikt mit der Polizei gekommen, ihm drohten Anklagen wegen Diebstahl und Drogenbesitz (TAG24 berichtete). Zuletzt hatte sich S. Hilfe bei einem Streetworker beim AJZ geholt.
Maik G. wurde erst im April 2019 verhaftet. Er muss sich seit dem 1. Oktober wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Während der Verhandlung attestierte ein Experte dem 28-Jährigen eine schizotype Störung und eine daraus resultierende verminderte Schuldfähigkeit.
Ein Sachverständiger sagte während des Prozesses zudem aus, dass er bei einem früheren Prozess eine Psychose und eine Suchterkrankung bei Maik G. festgestellt habe. Dieser habe 2012 offen von Gewalt- und Amoklauffantasien gesprochen. Damals stand der junge Mann wegen Leistungserschleichung vor dem Chemnitzer Amtsgericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress