Verurteilt! Hauptamtsleiterin fälschte ihr Zeugnis

Chemnitz/Großweitzschen - Dieser Karrieresprung ging mal fix! Mit gefälschtem Abschlusszeugnis hat sich Cornelia W. (56) von der Verwaltungsfachangestellten zur Verwaltungswirtin gemogelt. Vor dem Landgericht Chemnitz wurde die ehemalige Hauptamtsleiterin aus Großweitzschen wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Cornelia W. (56) hat vor Gericht zugegeben, ihr Zeugnis zur Verwaltungswirtin gefälscht zu haben.
Cornelia W. (56) hat vor Gericht zugegeben, ihr Zeugnis zur Verwaltungswirtin gefälscht zu haben.  © haertelpress / Harry Haertel

Seit 2014 war Cornelia W. als Leiterin tätig. Berufsbegleitend absolvierte sie die Ausbildung zum "Verwaltungswirt" - laut Ex-Bürgermeister war das Voraussetzung für die Stelle. 

Auf der Zielgeraden strauchelte die Angeklagte, hatte keine Zeit, für die Prüfung zu lernen. Der Gemeinderat pochte jedoch auf das Zeugnis.

2016 behauptete Cornelia W., den Abschluss erlangt zu haben. Kontrolliert wurde das vom Bürgermeister nicht. Als sein Stellvertreter nachhakte, fälschte sie schließlich die Dokumente. 

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Besonders dreist: Als Hauptamtsleiterin hatte sie Zugang zu wichtigen Formularen und übernahm den Briefkopf eines Fördermittelbescheids für die Fälschung. Diese legte sie dann in ihre Personalakte.

Richter Markus Zimmermann kritisierte das Wirrwarr innerhalb der Gemeinde scharf: "Die Bürgermeister haben geschlafen." 

Im Arbeitsvertrag wurde nirgendwo erwähnt, dass der Abschluss für den Posten notwendig war. Deswegen war der Tatbestand Betrug nicht erfüllt. 

Zur Tatzeit war die Angeklagte bereits Hauptamtsleiterin in Großweitzschen. Als sie das Zertifikat nachreichen sollte, habe sie keinen anderen Ausweg gesehen.
Zur Tatzeit war die Angeklagte bereits Hauptamtsleiterin in Großweitzschen. Als sie das Zertifikat nachreichen sollte, habe sie keinen anderen Ausweg gesehen.  © Ralph Kunz
Der damalige Bürgermeister hatte den Abschluss seiner Mitarbeiterin nie geprüft.
Der damalige Bürgermeister hatte den Abschluss seiner Mitarbeiterin nie geprüft.  © Ralph Kunz

Das Extra-Gehalt von insgesamt 8000 Euro muss Cornelia W. nicht zurückzahlen - dafür 4200 Euro Geldstrafe wegen Urkundenfälschung!

Titelfoto: haertelpress / Harry Haertel

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