Chemnitz: Irres Justiz-Drama um zwei Parkstreifen

Chemnitz - Dieser Justiz-Fall ist kaum zu begreifen: Olaf Nietzel (59) aus Chemnitz musste wegen zwei weißer Farbmarkierungen vor dem Landgericht Chemnitz antreten. Die Linien hat er gezogen, weil seine Einfahrt ständig zugeparkt wird. Da diese nicht der DIN-Norm entsprechen und sich Anwohner beschwerten, erstattete die Stadt Chemnitz Anzeige - und das, obwohl sie dem Mann vor Jahren genehmigt hatte, sich um die Zufahrt zu kümmern.

Endlich Ruhe: Das Verfahren gegen Olaf Nietzel (59) wurde am Landgericht eingestellt.
Endlich Ruhe: Das Verfahren gegen Olaf Nietzel (59) wurde am Landgericht eingestellt.  © haertelpress / Harry Härtel

Olaf Nietzel ist kein Schwerverbrecher, sondern ein Anwohner, der Ordnung in ein Parkchaos im Ortsteil Schönau bringen wollte. Mit weißer Sprühkreide markierte er die Zufahrt zu seinem Grundstück, das zuvor jahrelang zugeparkt wurde.

"1997 haben wir die Eigentumswohnung inklusive vier Stellplätzen erworben. Diese befinden sich nicht vor dem Haus, sondern im Kurvenbereich der Straße", sagt der Diplom-Meteorologe.

Später vermietete die Stadt dort weitere Parkplätze an eine Firma. Irgendwann mussten die Parkbuchten wieder weg, weil die Straße verkehrsberuhigt wurde.

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Allerdings wurde versäumt, die Markierungen zu entfernen. Daher parkten auf dieser Ausweichfläche weiterhin Autofahrer und versperrten Nietzel die Zufahrt.

"Mir war das lange egal, weil ich erst seit 2006 ein Auto besitze."

Anwohner gingen auf die Barrikaden, Nietzel wurde Angeklagter

Um die Zufahrt vom Elisabeth-Reichelt-Weg zu seinem Grundstück freizuhalten, sprühte der Chemnitzer weiße Linien auf.
Um die Zufahrt vom Elisabeth-Reichelt-Weg zu seinem Grundstück freizuhalten, sprühte der Chemnitzer weiße Linien auf.  © privat

Der Chemnitzer brachte schließlich ein Schild ("Einfahrt freihalten") an und markierte die Zufahrt.

Plötzlich gingen Anwohner auf die Barrikaden, und Nietzel wurde Angeklagter. Vor dem Amtsgericht wurde er sogar zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt.

"Ich hatte keinen Anwalt. Die Stadt war der Auffassung, dass sie mir das Recht zur Unterhaltung der Fläche nie erteilt hat."

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Einen Tag vor der Verhandlung in zweiter Instanz am Landgericht hat die Stadt die Anzeige wegen Sachbeschädigung (Schaden: 220 Euro) plötzlich zurückgezogen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Die Stadt muss die Kosten übernehmen. "Ich hoffe, dass sich die Stadt nun darum kümmert und meine Einfahrt immer frei bleibt."

Titelfoto: privat

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