Messerattacke an Heiligabend: Urteil gefallen
Chemnitz - Gut ein halbes Jahr nach einer Messerattacke an Heiligabend in einer Kirchgemeinde in Aue-Bad Schlema ist der jugendliche Haupttäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Wie das Landgericht Chemnitz mitteilte, verhängte die Jugendstrafkammer am Mittwoch gegen den 17-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr.
Dessen Vater wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten ist.
Ein dritter Angeklagter aus dem Libanon wurde freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Syrer bei einer Weihnachtsfeier für Bedürftige am 24. Dezember 2019 einen 51-jährigen Helfer niedergestochen hat.
Der Deutsche hatte demnach einen Streit zwischen mehreren Männern schlichten wollen und war dazwischen gegangen. Der Ehrenamtler war durch eine Notoperation gerettet worden. Der Vater des Jugendlichen soll seinen Sohn zu der Tat angestiftet haben.
Im Laufe fünf Verhandlungstage, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, hatten Sohn und Vater die Tatvorwürfe eingeräumt, teilte das Landgericht mit. Die Kammer habe bei dem Jugendlichen jedoch keinen Tötungsvorsatz feststellen können. Der Messerstich erfolgte, weil dieser seinem Vater habe helfen wollen. Es sei zudem nicht feststellbar gewesen, dass der Vater davon gewusst habe, dass sein Sohn ein Messer dabei hatte.
Vater und Sohn haben sich laut Gerichtssprecherin bei dem verletzten Helfer, der als Nebenkläger bei dem Prozess auftrat, entschuldigt. Der Vater habe sich zudem zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress