Boris Palmer beschimpft: Chemnitzer muss ordentlich blechen

Chemnitz - Hier übertrieb es jemand mit seiner Meinungsäußerung gehörig: Der Chemnitzer Christian T. (73) beleidigte im Dezember 2021 den damaligen Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (51, parteilos) im Internet auf das Übelste. Das Amtsgericht schuf am gestrigen Donnerstag Fakten - ohne den Angeklagten.

Der Tübinger OB Boris Palmer (51, parteilos) ist häufiger Zielscheibe von Bedrohungen und Beleidigungen.
Der Tübinger OB Boris Palmer (51, parteilos) ist häufiger Zielscheibe von Bedrohungen und Beleidigungen.  © picture alliance/dpa

Christian T. sendete dem Tübinger OB am 22. Dezember 2021 eine E-Mail. Dabei teilte er gegen den ehemaligen Grünen-Politiker mächtig aus und bezeichnete ihn unter anderem als "Dreckschwein", "Oberarschloch" und "Dünnbrettscheißer". Für die Schimpftirade gab es einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro.

Weil der Pöbler den Betrag nicht zahlen wollte, wurde am gestrigen Donnerstag vor dem Chemnitzer Amtsgericht verhandelt, der Angeklagte fehlte jedoch.

Eine Botschaft hatte T. dennoch für den Vorsitzenden: "Er zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Justiz", las Richter Christian Behr (36) vor. Zudem ließ T. ausrichten, dass er die Autorität des Gerichtes nicht anerkenne.

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Durch das Fehlen des Beschuldigten wurde der Einspruch gegen den Strafbefehl wieder kassiert. Zudem habe es für das Nichterscheinen keine Entschuldigung gegeben.

Christian T. kann innerhalb einer Woche gegen den Beschluss vorgehen, andernfalls muss er den Betrag endgültig blechen.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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