Schwierige Suche nach der Wahrheit: Wer hat die Insassin im Frauenknast verbrüht?

Chemnitz - Attacke hinter Gittern: Weil sie eine Mitinsassin im Chemnitzer Frauenknast verbrüht haben soll, musste sich die ehemalige Inhaftierte Josephin M. (37) am gestrigen Montag am Amtsgericht verantworten. Doch die Verhandlung war komplizierter als gedacht.

Die Ex-Inhaftierte Josephin M. (37) musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die Ex-Inhaftierte Josephin M. (37) musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.  © Haertelpress

Die wegen Betrugs, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Josephin M. soll im Juli 2023 im Pausenraum der Gefängniswerkstatt einer anderen Gefangenen eine volle Kanne kochendes Wasser in den Nacken gekippt haben. Das Opfer trug Verbrennungen ersten und zweiten Grades davon.

Die Angeklagte zog es vor, bei der Hauptverhandlung am gestrigen Montag zu schweigen.

Das Opfer sagte aus, dass die frühere Kosmetikerin aufgestanden sei und Wasser heiß gemacht haben soll. Danach soll sie sich hinter sie gestellt, den Pullover zurückgezogen und ihren Rücken übergossen haben.

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Am Nachmittag soll sich das Opfer einer Bekannten aus der Haft anvertraut haben.

Die Tat geschah im Chemnitzer Frauenknast.
Die Tat geschah im Chemnitzer Frauenknast.  © Kristin Schmidt

Auch Verteidiger Michael Sturm hegte Zweifel

Die Angeklagte soll eine Mitinsassin mit kochendem Wasser verbrüht haben.
Die Angeklagte soll eine Mitinsassin mit kochendem Wasser verbrüht haben.  © Kristin Schmidt

Allerdings verstrickte sich das Opfer bei seiner Aussage in Widersprüche. Zum einen sollen die Frauen während der Attacke allein gewesen sein.

Ein Ausbilder gab am gestrigen Montag jedoch an, dass acht bis zehn Häftlinge sich zu dem Zeitpunkt im Saal aufhielten.

Außerdem gab die Geschädigte an, dass sie nach der Attacke einfach so weitergemacht hätte, als ob nichts gewesen wäre. Das Opfer hätte laut eigener Aussage den größtmöglichen Schmerz empfunden. "Das erscheint mir schwer nachvollziehbar", so Richter Christian Goltz (61).

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M.s Verteidiger Michael Sturm hatte ebenfalls Zweifel. Er vermutete, dass jemand anderes der anwesenden Personen die Tat beging. Letztlich wurde Josephin M. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Richter Goltz gab der Mutter von zwei Kindern jedoch mit auf den Weg: "Bleiben Sie sauber. Es geht nicht immer so aus wie hier."

Titelfoto: Bildmontage: Kristin Schmidt, Haertelpress

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