Von Helena Dolderer
Potsdam - Das Urteil nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Wachmann einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft wird am Bundesgerichtshof überprüft.
Die Verteidigung der Angeklagten legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Nun muss sich das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mit dem Fall befassen und den Schuldspruch auf Rechtsfehler prüfen.
Das Landgericht Potsdam hatte die 38-Jährige mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit Mitte April wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sie den 33 Jahre alten syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres mit zwei Stichen in die Brust tötete.
Das Motiv der 38-Jährigen sei gewesen, ein erneutes Hausverbot in einer Unterkunft zu verhindern. Vor der Tat war sie aus mehreren Unterbringungseinrichtungen in Potsdam verwiesen worden. Sie galt als verhaltensauffällig, beleidigte und bespuckte Mitmenschen.
Das Landgericht Potsdam folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Tatwerkzeug wurde den Angaben zufolge nicht gefunden. Auch das Motiv warf im Laufe des Prozesses immer wieder Fragen auf.